Nachlass-Spende

Wenn Sie sich entscheiden, eine Nachlass-Spende (ein sogenanntes „Vermächtnis“) für die Caritas zu hinterlassen, helfen Sie Menschen in Not und können gleichzeitig Ihre Angehörigen als Erben einsetzen und entsprechend bedenken.

Die Nachlass-Spende
Mit einem Vermächtnis können Sie einzelnen Personen aber auch gemeinnützigen Organisationen Dinge aus Ihrem Nachlass direkt zuwenden. Die Vermächtnisnehmer werden vom Nachlassgericht ebenso wie Erben im Erbfall benachrichtigt. Sie können sich dann an den bzw. die Erben wenden und erhalten den ihnen per Vermächtnis zugedachten Teil am Nachlass, z.B. einen von Ihnen festgelegten Geldbetrag, einen Gegenstand oder auch ein Haus oder Grundstück. Mit der Abwicklung des Nachlasses im Weiteren hat der Vermächtnisnehmer nichts zu tun.

Caritas als Vermächtnisnehmer
Wenn Sie überlegen, die Arbeit der Caritas mit einer Nachlass-Spende zu unterstützen, so könnte eine Formulierung wie folgt aussehen: „Aus meinem Erbe soll ein Betrag von X Euro als Vermächtnis an die CaritasStiftung im Erzbistum Köln, Georgstraße 7, 50676 Köln gehen.“

 

CaritasStiftung im Gespräch

Online und Präsenz: Die regelmäßige Veranstaltungsreihe 'CaritasStiftung im Gespräch' bietet interessante Kurzvorträge rund um das Thema Stiften!

Kontakt

CaritasStiftung im Erzbistum Köln
Georgstr. 7
50676 Köln

Telefon: 0221/2010-210
E-Mail: info@caritasstiftung.de