Rund um die Testamentsvollstreckung

05.04.22, 11:15
Christine Schäfer

Mein Wille geschehe – zum Schutz des Vermögens und zur Entlastung der Erben
'CaritasStiftung im Gespräch' informiert digital über Testamentsvollstreckung

Ein Testament zu machen, ist das eine. Doch wie kann ich mir sicher sein, dass mein letzter Wille auch tatsächlich durchgesetzt wird? Was ist, wenn meine Erben sich nicht an das halten, was ich im Testament verfügt habe?
Die Lösung kann die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sein. Diese hat zur Aufgabe, den letzten Willen des verstorbenen Menschen zu erfüllen. Als sprichwörtlich verlängerter Arm sorgt die Testamentsvollstreckung dafür, das Vermächtnis im Sinne der verstorbenen Person zu verteilen. Das kann auch die Erben entlasten. Denn die Testamentsvollstreckung muss sich um die komplette Hinterlassenschaft kümmern und hierrüber ein vollständiges Verzeichnis erstellen. Zudem veranlasst die testamentsvollstreckende Person alles, was durch den Tod des verstorbenen Menschen notwendig geworden ist. Dazu gehören das Begräbnis, die möglicherweise notwendige Wohnungsauflösung und die Bezahlung offener Schulden. Erst wenn diese Arbeiten erledigt sind, wird der Nachlass auf die Erben verteilt.
Aber wie funktioniert das in der Praxis? Auf was muss man achten? Gibt es Fristen, die zu berücksichtigen sind? Kann eine Testamentsvollstreckung von Privatpersonen vollzogen werden? Birgit Witt-Rafati, Rechtsanwältin für Erbrecht und Versicherungsrecht aus Köln erklärt in ihrem Vortrag:

„Rund um die Testamentsvollstreckung“
am Montag, den 9. Mai 2022 von 17 – 18:30 Uhr

worauf es ankommt und für wen eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist.

Die Veranstaltung wendet sich an alle, die sich für das Thema interessieren und sich fachkundig informieren möchten. Sie findet ausschließlich digital statt und ist kostenfrei. Hier können Sie sich anmelden. Einen Zugangscode und weitere Informationen erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.

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