Suchen & Finden

 

Aktuelle Meldungen

Weihnachtsgrüße
20.12.2024 - Der Vorstand und die Geschäftsführung des SkF Neuss wünschen Frohe Weihnachten und einen Guten Start in das Neue Jahr!
Weihnachtsfeier im Projekt Neu(e)ss Wohnen
18.12.2024 - Am 17.12.24 fand die erste Weihnachtsfeier im Rahmen des Projektes „Neu(e)ss Wohnen für Frauen“ statt.
Kundgebung "NRW bleib sozial!" am 13.11.24 in Düsseldorf
14.11.2024 - Der SkF Neuss war mit fast 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am 13.11.24 auf der Demo gegen Kürzungen im Sozialhaushalt in Düsseldorf.

Offene Impfaktion in Weckhoven

30. November 2021;

Das Gesundheitsamt bietet an folgenden Tagen im Familienzentrum des SkF Neuss e.V. in den Räumen der Stadtteilarbeit bzw. des Treff 55 eine Corona Schutzimpfung an:

Dienstag, 30.11.21 (Stadtteilarbeit)

Dienstag, 07.12.21 (Stadtteilarbeit)

Dienstag, 14.12.21 (Treff 55, Hülchrather Str. 55)

Dienstag, 21.12.21 (Stadtteilarbeit)

Die Impfaktion Aktion findet jeweils von 10:00–16:00 Uhr statt.

 

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 12 Jahren. Es ist möglich, vor Ort eine Erst-, Zweit- oder Drittimpfung (Booster) mit BioNTech zu erhalten. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich. 

 

Impfwillige müssen ihren Lichtbildausweis und – sofern vorhanden – ihren Impfausweis mitbringen. 

Bringen Sie außerdem möglichst den ausgefüllten Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) mit. Die Unterlagen können Sie beim Gesundheitsamt Rhein-Kreis-Neuss herunterladen (https://www.rhein-kreis-neuss.de/.../haeufige-fragen-zur.../). Sie können aber auch vor Ort ausgefüllt werden.

 

Impfwillige können sich den Impfstoff (BioNTech oder Johnson & Johnson) vor Ort aussuchen. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen.

 

Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren können NUR in Anwesenheit von einem Elternteil geimpft werden und es MUSS auf den Anamnese- und Aufklärungsbogen die Unterschrift plus der Name von einem Elternteil draufstehen.

 

Zurück