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Aktuelle Meldungen

Sommerliches Dankeschön im Jugendtreff „Der Treff“ in Weckhoven
12.07.2025 - Im Jugendtreff „Der Treff“ in Weckhoven wurde mit einem bunten Grillfest das ehrenamtliche Engagement gewürdigt – mit guter Stimmung, leckerem Essen und vielen Sonnenblumen.
Neue Töpfe für unsere Einrichtungen
04.07.2025 - Möbel Höffner spendet über den Verein NEUSS HILFT e.V. mehr als 40 hochwertige Töpfe für die Einrichtungen des SkF
Großzügige Spende ermöglicht Pilotprojekt „Abendbrot für Jugendliche“ im Jugendzentrum „Der Treff“ in Weckhoven
01.07.2025 - Vertreter des SkF nahmen heute eine Spende des Vereins "Neuss Hilft" für ein neues Projekt im Treff Weckhoven entgegen.
Abschied nach 40 Jahren
24.06.2025 - Nach 40 ereignisreichen Jahren verlässt Karin Vogl den SkF und geht in den wohlverdienten Ruhestand

Offene Impfaktion in Weckhoven

30. November 2021;

Das Gesundheitsamt bietet an folgenden Tagen im Familienzentrum des SkF Neuss e.V. in den Räumen der Stadtteilarbeit bzw. des Treff 55 eine Corona Schutzimpfung an:

Dienstag, 30.11.21 (Stadtteilarbeit)

Dienstag, 07.12.21 (Stadtteilarbeit)

Dienstag, 14.12.21 (Treff 55, Hülchrather Str. 55)

Dienstag, 21.12.21 (Stadtteilarbeit)

Die Impfaktion Aktion findet jeweils von 10:00–16:00 Uhr statt.

 

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 12 Jahren. Es ist möglich, vor Ort eine Erst-, Zweit- oder Drittimpfung (Booster) mit BioNTech zu erhalten. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich. 

 

Impfwillige müssen ihren Lichtbildausweis und – sofern vorhanden – ihren Impfausweis mitbringen. 

Bringen Sie außerdem möglichst den ausgefüllten Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) mit. Die Unterlagen können Sie beim Gesundheitsamt Rhein-Kreis-Neuss herunterladen (https://www.rhein-kreis-neuss.de/.../haeufige-fragen-zur.../). Sie können aber auch vor Ort ausgefüllt werden.

 

Impfwillige können sich den Impfstoff (BioNTech oder Johnson & Johnson) vor Ort aussuchen. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen.

 

Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren können NUR in Anwesenheit von einem Elternteil geimpft werden und es MUSS auf den Anamnese- und Aufklärungsbogen die Unterschrift plus der Name von einem Elternteil draufstehen.

 

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