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Aktuelle Meldungen

Muttertag im Frauenhaus
11.05.2026 - Mit selbst gebastelten Blumensträußen überraschten die Kinder im Frauenhaus Neuss ihre Mütter zum Muttertag und sorgten für viele strahlende Gesichter.
Kunst als Spiegel der Seele
29.04.2026 - Bewohnerinnen und Mitarbeiterinnen des SkF-Angebots "Neu(e)ss Wohnen für Frauen" waren gemeinsam bei der Frida-Kahlo-Ausstellung in Köln
Kleine Hände, große Wirkung im Garten
24.04.2026 - Die Kinder in der Kita Regenbogen gestalten ein Kräuterbeet und übernehmen Verantwortung für Pflege und Wachstum.
Internationaler Treff startet im Treff 55
22.04.2026 - Im Treff 55 startet der "Internationale Treff". Ein Ort für Begegnung, Austausch und gemeinsames Frühstück.

Vormundschaften / Pflegschaften

Verantwortung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen

Solange Kinder noch nicht 18 Jahre alt sind, brauchen sie jemand, der die Verantwortung für sie übernimmt. Wenn Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen können oder dürfen, muss das Familiengericht diese Aufgabe an einen anderen Erwachsenen übertragen.

Häufig kann diese Aufgabe durch Verwandte oder andere „ehrenamtliche VormünderInnen“ übernommen werden. Manchmal sind diese nicht vorhanden bzw. nicht geeignet. In diesen Fällen kann die Vormundschaft durch einen Vereins-, Berufs- oder Amtsvormund übernommen werden. 

 

Wird den Eltern nur ein Teil der elterlichen Sorge entzogen, spricht man von einer Pflegschaft. Der Pfleger oder die Pflegerin kann dann zum Beispiel für die Gesundheitssorge, Vermögenssorge oder Aufenthaltsbestimmung zuständig sein.

 

Ziel einer Vormundschaft / Pflegschaft

Ziel einer Vormundschaft/Pflegschaft ist es, im persönlichen Kontakt zu dem Minderjährigen grundlegende Dinge zu regeln und zu organisieren. Bei allen Entscheidungen ist der Minderjährige entsprechend seines Entwicklungsstandes zu beteiligen. Die Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften der Pflegefamilien oder der sozialpädagogischen Einrichtungen ist dabei Voraussetzung.

Der Vormund/Pfleger ist verlässlicher  und vertrauter Ansprechpartner/Ansprechpartnerin für das Kind / den Jugendlichen (Mündel), er oder sie setzt sich für sein Mündel ein und wacht über seine Rechte.

Eine Vormundschaft / Pflegschaft kann von Geburt bis zur Volljährigkeit bestehen. In anderen Fällen auch vorübergehend. Dies ist immer individuell und wird mindesten einmal im Jahr durch das Familiengericht geprüft.

Ihr Kontakt zu uns

Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Neuss

Bleichstr. 18-20

41460 Neuss

 

David Lolies

Telefon: 02131 9204 - 0

E-Mail: lolies@skf-neuss.de 

 

Ann-Kathrin Kamenz 

Telefon: 02131 9204 - 0

E-Mail: kamenz@skf-neuss.de 

 

Termine nach Vereinbarung