Suchen & Finden

 

Aktuelle Meldungen

Kleine Hände, große Wirkung im Garten
24.04.2026 - Die Kinder in der Kita Regenbogen gestalten ein Kräuterbeet und übernehmen Verantwortung für Pflege und Wachstum.
Internationaler Treff startet im Treff 55
22.04.2026 - Im Treff 55 startet der "Internationale Treff". Ein Ort für Begegnung, Austausch und gemeinsames Frühstück.
Rock gegen Rechts: Musikfestival für den guten Zweck
13.04.2026 - Beim Festival „Rock gegen Rechts“ am 25. April in Neuss geht es um mehr als laute Töne: Die Spenden des Abends unterstützen die wichtige Arbeit des Frauenhauses.
Pressebericht über die Arbeit des Frauenhauses Neuss
08.04.2026 - Im Extra-Tipp Kaarst wurde am Ostersamstag auf der ersten Seite ausführlich über die Tätigkeit des Frauenhauses im Jahr 2025 berichtet.

Vormundschaften / Pflegschaften

Verantwortung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen

Solange Kinder noch nicht 18 Jahre alt sind, brauchen sie jemand, der die Verantwortung für sie übernimmt. Wenn Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen können oder dürfen, muss das Familiengericht diese Aufgabe an einen anderen Erwachsenen übertragen.

Häufig kann diese Aufgabe durch Verwandte oder andere „ehrenamtliche VormünderInnen“ übernommen werden. Manchmal sind diese nicht vorhanden bzw. nicht geeignet. In diesen Fällen kann die Vormundschaft durch einen Vereins-, Berufs- oder Amtsvormund übernommen werden. 

 

Wird den Eltern nur ein Teil der elterlichen Sorge entzogen, spricht man von einer Pflegschaft. Der Pfleger oder die Pflegerin kann dann zum Beispiel für die Gesundheitssorge, Vermögenssorge oder Aufenthaltsbestimmung zuständig sein.

 

Ziel einer Vormundschaft / Pflegschaft

Ziel einer Vormundschaft/Pflegschaft ist es, im persönlichen Kontakt zu dem Minderjährigen grundlegende Dinge zu regeln und zu organisieren. Bei allen Entscheidungen ist der Minderjährige entsprechend seines Entwicklungsstandes zu beteiligen. Die Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften der Pflegefamilien oder der sozialpädagogischen Einrichtungen ist dabei Voraussetzung.

Der Vormund/Pfleger ist verlässlicher  und vertrauter Ansprechpartner/Ansprechpartnerin für das Kind / den Jugendlichen (Mündel), er oder sie setzt sich für sein Mündel ein und wacht über seine Rechte.

Eine Vormundschaft / Pflegschaft kann von Geburt bis zur Volljährigkeit bestehen. In anderen Fällen auch vorübergehend. Dies ist immer individuell und wird mindesten einmal im Jahr durch das Familiengericht geprüft.

Ihr Kontakt zu uns

Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Neuss

Bleichstr. 18-20

41460 Neuss

 

David Lolies

Telefon: 02131 9204 - 0

E-Mail: lolies@skf-neuss.de 

 

Ann-Kathrin Kamenz 

Telefon: 02131 9204 - 0

E-Mail: kamenz@skf-neuss.de 

 

Termine nach Vereinbarung