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Schulung zum Nachbarschaftshelfer und zur Nachbarschaftshelferin in Neuss
6. Mai 2022;
Pflegebedürftige Menschen wollen möglichst lange selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden leben und dabei am Leben in der Gemeinschaft teilhaben. Für eine möglichst selbstständige Lebensführung benötigen Menschen mit Pflegebedarf häufig nicht nur pflegerische Leistungen, sondern auch Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags. Daher besteht in der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegebedarf der rechtliche Anspruch auf „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ (§ 45a SGB XI).
Eine Form der Unterstützung im Alltag ist die sogenannte Nachbarschaftshilfe.
Grundsätzlich können sich alle Personen in ihrer Nachbarschaft bei Menschen mit einem Hilfe- und Unterstützungsbedarf engagieren.
Möchten Pflegebedürftige jedoch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe auch den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro bei ihrer Pflegekasse abrufen und „ihren“ Nachbarschaftshelfern*innen eine Aufwandsentschädigung zukommen lassen, gilt Folgendes: Helfende müssen 18 Jahre alt sein und benötigen einen Pflegekurs.
Die Lotsenpunkte der Stadt Neuss und das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz führen gemeinsam Nachbarschaftshilfekurse durch!
Der 12-stündige Kurs findet im sogenannten „Blended Learning Format“ statt. Dies bedeutet, dass sich selbstständiges digitales Lernen, Live-Online Sitzungen und ein Präsenztag abwechseln.
Weitere Informationen, u.a. den nächsten Schulungstermin, erhältst Du/erhalten Sie:
im Sozialamt der Stadt Neuss - Lotsenpunkte Neuss
Gudrun Jüttner, Telefon 02131 - 905059
E-Mail: Gudrun.juettner@stadt.neuss.de
· bei allen Neusser Lotsenpunkten in Deiner und Ihrer Nähe
· beim Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz, Region Düsseldorf
Karin Kalina, Telefon 0211 8922232
E-Mail: karin.kalina@duesseldorf.de
