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Aktuelle Meldungen

Abstimmung gestartet: SkF Neuss im Rennen um den Publikumspreis des Elisabeth-Preises 2025
15.10.2025 - Der SkF Neuss ist mit dem Projekt „PC- und Handysprechstunde im Treff 55“ bei der Online-Abstimmung zum Publikumspreis des Elisabeth-Preises 2025 der Caritasstiftung im Erzbistum Köln dabei.
Ein kreativer Tag für die Frauen aus dem Projekt „Neu(e)ss Wohnen für Frauen“
14.10.2025 - Dank einer großzügigen Spende des VEU – Unternehmerteam Niederrhein konnten einige der Frauen aus dem Projekt „Neu(e)ss Wohnen für Frauen“ für einen Tag dem Alltag entfliehen und an einem Töpfer-Workshop in Düsseldorf-Hamm teilnehmen.
Einladung zu einer Wanderung im Rahmen der Woche der seelischen Gesundheit
13.10.2025 - Im Rahmen der Woche der seelischen Gesundheit lädt das Projekt „Aufwind – Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ zu einer kleinen Wanderung rund um den Kinderbauernhof Selikum ein.
Vortrag: Achtung Trickbetrug!
18.09.2025 - Am 12. September war die Kriminalpolizei im Lotsenpunkt Grimlinghausen/Uedesheim zu Gast und informierte interessierte Senior*innen.

Schulung zum Nachbarschaftshelfer und zur Nachbarschaftshelferin in Neuss

6. Mai 2022;

Pflegebedürftige Menschen wollen möglichst lange selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden leben und dabei am Leben in der Gemeinschaft teilhaben. Für eine möglichst selbstständige Lebensführung benötigen Menschen mit Pflegebedarf häufig nicht nur pflegerische Leistungen, sondern auch Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags. Daher besteht in der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegebedarf der rechtliche Anspruch auf „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ (§ 45a SGB XI). 

 

Eine Form der Unterstützung im Alltag ist die sogenannte Nachbarschaftshilfe. 

Grundsätzlich können sich alle Personen in ihrer Nachbarschaft bei Menschen mit einem Hilfe- und Unterstützungsbedarf engagieren. 

Möchten Pflegebedürftige jedoch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe auch den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro bei ihrer Pflegekasse abrufen und „ihren“ Nachbarschaftshelfern*innen eine Aufwandsentschädigung zukommen lassen, gilt Folgendes: Helfende müssen 18 Jahre alt sein und benötigen einen Pflegekurs.

Die Lotsenpunkte der Stadt Neuss und das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz führen gemeinsam Nachbarschaftshilfekurse durch! 

Der 12-stündige Kurs findet im sogenannten „Blended Learning Format“ statt. Dies bedeutet, dass sich selbstständiges digitales Lernen, Live-Online Sitzungen und ein Präsenztag abwechseln.  

 

Weitere Informationen, u.a. den nächsten Schulungstermin, erhältst Du/erhalten Sie: 

 

        im Sozialamt der Stadt Neuss - Lotsenpunkte Neuss

        Gudrun Jüttner, Telefon 02131 - 905059

        E-Mail: Gudrun.juettner@stadt.neuss.de

 

·       bei allen Neusser Lotsenpunkten in Deiner und Ihrer Nähe 

 

·       beim Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz, Region Düsseldorf

        Karin Kalina, Telefon 0211 8922232 

        E-Mail: karin.kalina@duesseldorf.de

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