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Aktuelle Meldungen

Weihnachtsgrüße
20.12.2024 - Der Vorstand und die Geschäftsführung des SkF Neuss wünschen Frohe Weihnachten und einen Guten Start in das Neue Jahr!
Weihnachtsfeier im Projekt Neu(e)ss Wohnen
18.12.2024 - Am 17.12.24 fand die erste Weihnachtsfeier im Rahmen des Projektes „Neu(e)ss Wohnen für Frauen“ statt.
Kundgebung "NRW bleib sozial!" am 13.11.24 in Düsseldorf
14.11.2024 - Der SkF Neuss war mit fast 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am 13.11.24 auf der Demo gegen Kürzungen im Sozialhaushalt in Düsseldorf.

hinsehen und handeln | Die Stiftung des SkF e.V. Neuss

Persönliche Schwerpunkte setzen

Die Stiftung hinsehen und handeln ermöglicht Stifterinnen und Stiftern, sich individuell insbesondere für Kinder, Frauen und Familien einzusetzen. Mit dem Ertrag der Stiftung wird die inhaltliche Arbeit des SkF Neuss unterstützt. Dank der Stiftungsgelder können so auch Projekte ermöglicht werden, die über die alltägliche Arbeit des SkF  hinausgehen und -wirken. Damit wollen wir nicht nur einen wichtigen Beitrag im Hinblick auf die Vielfalt caritativen Wirkens in unserer Gesellschaft leisten, sondern setzen gleichzeitig Akzente bei der Wahrnehmung gesellschaftspolitischer und sozialer Missstände und deren Lösung.

Erhalt Ihres Vermögens

Zu den Prinzipien einer Stiftung gehört es, dass zur Erfüllung des Stiftungszwecks nicht das Stiftungskapital selbst, sondern nur dessen Ertrag verwendet wird. Das von Ihnen eingebrachte Kapital bleibt dadurch voll erhalten und zeitlich unbegrenzt wirksam. Ihr eingebrachtes Stiftungskapital, auch in Form von letztwilligen Verfügungen, hilft uns, die Arbeit des SkF Neuss nachhaltig zu sichern.

Steuerliche Vergünstigungen

Das Engagement in einer kirchlichen Stiftung wird von staatlicher Seite durch Steuer-Vergünstigungen gefördert. So ist die Stiftung hinsehen und handeln zu Gunsten der Arbeit des SkF Neuss gemeinnützig und sowohl von der Schenkungs- als auch von der Erbschaftssteuer befreit. Auch die Erträge aus Stiftungskapital sind grundsätzlich steuerfrei. Die Zuwendungsbestätigungen sind steuerlich abzugsfähig.

 

Die Stiftung hinsehen und handeln ist als eine Treuhandstiftung unter dem Dach der SkF-Stiftung Agnes Neuhaus gegründet worden.

 

Die SkF-Stiftung Agnes Neuhaus fördert ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. Ein gültiger Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes Dortmund-West liegt vor. Für eine Treuhandstiftung gelten dieselben Steuervorteile wie  für  selbständige Stiftungen.

 

Eine Treuhandstiftung (unselbständige Stiftung) ist eine Zuwendung von Vermögenswerten an eine Dachstiftung mit der Maßgabe, die übertragenen Werte dauerhaft  zur  Verfolgung eines vom Zuwendungsgeber festgelegten Zweckes zu nutzen.

 

Das Vermögen der Stiftung  hinsehen und handeln wird getrennt vom Vermögen der SkF-Stiftung Agnes Neuhaus verwaltet (§ 4 Abs. 6 der Stiftungssatzung). Die Organisation der Treuhandstiftung und die Verwirklichung des Zwecks sind in der Stiftungssatzung geregelt.

 

Die Stiftung  hinsehen und handeln hat einen aus 5 Personen bestehenden Beirat, der die strategischen Grundsatzentscheidungen für die Treuhandstiftung trifft und beschließt, wie die Erträge der Treuhandstiftung gemäß der Vorgaben der Satzung konkret verwendet werden.

Zustiftungen erbitten wir auf das folgende Konto:

hinsehen und handeln - Stiftung des SkF e.V. Neuss

Darlehenskasse Münster e.G.

IBAN: DE38 4006 0265 0000 8889 00

BIC: GENODEM1DKM

Ihr Kontakt zu uns

Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Neuss
Bleichstr. 20
41460 Neuss

 

Geschäftsführung 

Frank Ebertus

Telefon: 02131 9204-0
E-Mail: Info@skf-neuss.de