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Vormundschaften / Pflegschaften
Solange Kinder noch nicht 18 Jahre alt sind, brauchen sie jemand, der die Verantwortung für sie übernimmt. Wenn Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen können oder dürfen, muss das Familiengericht diese Aufgabe an einen anderen Erwachsenen übertragen.
Dabei haben „Ehrenamtliche Einzelvormundschaften“ Vorrang vor allen anderen Formen der Vormundschaft wie z.B. die Amts- oder Vereinsvormundschaft.
Wird den Eltern nur ein Teil der elterlichen Sorge entzogen, spricht man von einer Pflegschaft. Der Pfleger oder die Pflegerin kann dann zum Beispiel für die Gesundheitssorge, Vermögenssorge oder Aufenthaltsbestimmung zuständig sein.
Ziel einer Vormundschaft / Pflegschaft
Ziel einer Vormundschaft/Pflegschaft ist es, im persönlichen Kontakt zu dem Minderjährigen grundlegende Dinge zu regeln und zu organisieren. Eine Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften der Pflegefamilien oder der sozialpädagogischen Einrichtungen ist dabei Voraussetzung.
Der Vormund/Pfleger ist verlässlicher und vertrauter Ansprechpartner/Ansprechpartnerin für das Kind / den Jugendlichen.
Wir übernehmen Vormundschaften und Pflegschaften von Kindern und Jugendlichen und suchen Menschen, die bereit sind, für Kinder oder Jugendliche ehrenamtlich eine Vormundschaft oder Pflegschaft zu übernehmen.
Sie sind interessiert an dieser verantwortungsvollen Aufgabe?
Die hauptamtlichen MitarbeiterInnen begleiten Sie in dieser verantwortungsvollen Aufgabe für das Kind, den Jugendlichen. Wir bieten Ihnen das verlässliche Angebot der Unterstützung und Beratung in den Aufgabenstellungen einer Einzelvormundschaft, Austausch, Weiterbildung und angemessenen Versicherungsschutz.
Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Kontakt zu uns
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Neuss
Bleichstr. 18-20
41460 Neuss
David Lolies
Telefon: 02131 9204 - 0
E-Mail: lolies@skf-neuss.de
Ann-Kathrin Kamenz
Telefon: 02131 9204 - 0
E-Mail: kamenz@skf-neuss.de
Termine nach Vereinbarung