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Vormundschaften / Pflegschaften
Verantwortung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen
Solange Kinder noch nicht 18 Jahre alt sind, brauchen sie jemand, der die Verantwortung für sie übernimmt. Wenn Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen können oder dürfen, muss das Familiengericht diese Aufgabe an einen anderen Erwachsenen übertragen.
Häufig kann diese Aufgabe durch Verwandte oder andere „ehrenamtliche VormünderInnen“ übernommen werden. Manchmal sind diese nicht vorhanden bzw. nicht geeignet. In diesen Fällen kann die Vormundschaft durch einen Vereins-, Berufs- oder Amtsvormund übernommen werden.
Wird den Eltern nur ein Teil der elterlichen Sorge entzogen, spricht man von einer Pflegschaft. Der Pfleger oder die Pflegerin kann dann zum Beispiel für die Gesundheitssorge, Vermögenssorge oder Aufenthaltsbestimmung zuständig sein.
Ziel einer Vormundschaft / Pflegschaft
Ziel einer Vormundschaft/Pflegschaft ist es, im persönlichen Kontakt zu dem Minderjährigen grundlegende Dinge zu regeln und zu organisieren. Bei allen Entscheidungen ist der Minderjährige entsprechend seines Entwicklungsstandes zu beteiligen. Die Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften der Pflegefamilien oder der sozialpädagogischen Einrichtungen ist dabei Voraussetzung.
Der Vormund/Pfleger ist verlässlicher und vertrauter Ansprechpartner/Ansprechpartnerin für das Kind / den Jugendlichen (Mündel), er oder sie setzt sich für sein Mündel ein und wacht über seine Rechte.
Eine Vormundschaft / Pflegschaft kann von Geburt bis zur Volljährigkeit bestehen. In anderen Fällen auch vorübergehend. Dies ist immer individuell und wird mindesten einmal im Jahr durch das Familiengericht geprüft.
Ihr Kontakt zu uns
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Neuss
Bleichstr. 18-20
41460 Neuss
David Lolies
Telefon: 02131 9204 - 0
E-Mail: lolies@skf-neuss.de
Ann-Kathrin Kamenz
Telefon: 02131 9204 - 0
E-Mail: kamenz@skf-neuss.de
Termine nach Vereinbarung



