Suchen & Finden

 

Aktuelle Meldungen

Vielfalt erleben im Treff 55
27.03.2026 - Ob Osteraktion, Sprachcafé oder inklusiver Treff – im Treff 55 warten vielfältige Angebote, die Menschen zusammenbringen und Gemeinschaft erlebbar machen.
Spendenübergabe an die Mitarbeiterinnen der "Brücke"
26.03.2026 - Mit viel Engagement haben Mitarbeitende von PARKER HVSE und Sales Company DACH Kaarst Hygieneartikel und Kleidung für die Beratungsstelle „Brücke“ gesammelt und gestern an unsere Mitarbeiterinnen übergeben.
Frühlingserwachen im Frauenhaus
13.03.2026 - Die Kinder im Frauenhaus habe heute gebastelt und viele bunte Frühlingsmotive erschaffen.
Ich mach doch nur Spaß – Mobbing vs. Gaudi
13.03.2026 - Wann ist ein Spaß unter Kindern noch harmlos – und wann beginnt Mobbing? Ein Elternabend im Familienzentrum Weckhoven lädt am 16. April zum Austausch ein – eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen.

Vormundschaften / Pflegschaften

Verantwortung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen

Solange Kinder noch nicht 18 Jahre alt sind, brauchen sie jemand, der die Verantwortung für sie übernimmt. Wenn Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen können oder dürfen, muss das Familiengericht diese Aufgabe an einen anderen Erwachsenen übertragen.

Häufig kann diese Aufgabe durch Verwandte oder andere „ehrenamtliche VormünderInnen“ übernommen werden. Manchmal sind diese nicht vorhanden bzw. nicht geeignet. In diesen Fällen kann die Vormundschaft durch einen Vereins-, Berufs- oder Amtsvormund übernommen werden. 

 

Wird den Eltern nur ein Teil der elterlichen Sorge entzogen, spricht man von einer Pflegschaft. Der Pfleger oder die Pflegerin kann dann zum Beispiel für die Gesundheitssorge, Vermögenssorge oder Aufenthaltsbestimmung zuständig sein.

 

Ziel einer Vormundschaft / Pflegschaft

Ziel einer Vormundschaft/Pflegschaft ist es, im persönlichen Kontakt zu dem Minderjährigen grundlegende Dinge zu regeln und zu organisieren. Bei allen Entscheidungen ist der Minderjährige entsprechend seines Entwicklungsstandes zu beteiligen. Die Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften der Pflegefamilien oder der sozialpädagogischen Einrichtungen ist dabei Voraussetzung.

Der Vormund/Pfleger ist verlässlicher  und vertrauter Ansprechpartner/Ansprechpartnerin für das Kind / den Jugendlichen (Mündel), er oder sie setzt sich für sein Mündel ein und wacht über seine Rechte.

Eine Vormundschaft / Pflegschaft kann von Geburt bis zur Volljährigkeit bestehen. In anderen Fällen auch vorübergehend. Dies ist immer individuell und wird mindesten einmal im Jahr durch das Familiengericht geprüft.

Ihr Kontakt zu uns

Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Neuss

Bleichstr. 18-20

41460 Neuss

 

David Lolies

Telefon: 02131 9204 - 0

E-Mail: lolies@skf-neuss.de 

 

Ann-Kathrin Kamenz 

Telefon: 02131 9204 - 0

E-Mail: kamenz@skf-neuss.de 

 

Termine nach Vereinbarung