Kompakt - April 2015 - page 16

16 
KOMPAKT 1/2015
Die Auswertung der aktuellen Eltern-
beitragssatzungen der Jugendämter in
NRW in Verbindung mit einer Erhe-
bung der Mittagsverpflegungskosten in
den kommunalen Einrichtungen zeigt,
dass Familien mit identischen Merkma-
len in verschiedenen Jugendamtsbezirken
deutlich unterschiedliche Kosten für die
Kindertagesbetreuung zu tragen haben,
sodass bspw. die Elternbeiträge bereits für
Familien mit niedrigen Einkommen um
140
im Monat voneinander abweichen.
Darüber hinaus können dieGesamtkosten
unter gerechtigkeitstheoretischer Sicht-
weise kaum als sozial gerecht gestaffelt
bezeichnet werden, da Familien mit un-
terschiedlichen Einkommen etwa gleiche
Anteile ihres Einkommens für die Kos-
ten der Kindertagesbetreuung aufbringen
müssen.Hier sind die zentralenErgebnisse
für Sie zusammengefasst:
Einnahmen der Jugendamtsbezirke durch
die Elternbeiträge
u
DieAnteile der Elternbeiträge an den
Gesamtzuschüssenweisen imVergleich
der Jugendamtsbezirke sehr großeUn-
terschiede auf. Sie schwankten im Jahr
2010 zwischen 7,7 und 28,7%.ImMittel
lag der Anteil bei 14,1%.
1
u
Mit der Einführung der Beitragsbefrei-
ung im letztenKita-Jahr zum1.August
2011 sank der Anteil der Einnahmen
über die Elternbeiträge durchschnitt-
lich in keinemnennenswertenUmfang
(um rund 1%).
u
Die Einnahmen durch die Elternbei-
träge sanken insgesamt lediglich um
24.000.000
, obwohl das Land den Ju-
gendämtern für die Beitragsbefreiung
mehr als das Doppelte an finanziellen
Mitteln bereitstellte.
Studie des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund
zu Unterschieden der Kosten für die
Kindertagesbetreuung für Familien in NRW
u
Elternbeiträge sind in
den einzelnen Satzun-
gen sehr unterschied-
lich in Bezug auf (a)
die Mindesteinkom-
mensgrenze, ab der
Beiträge zu zahlen
sind, (b) die Anzahl
und Breite der Ein-
kommensstufen, (c)
die Differenz der Be-
träge zwischen den
Einkommensstufen,
(d) die Altersgren-
ze bei den Kindern
für den veränderten
(niedrigeren) Beitragssatz sowie (e)
die Bestimmungen über den Umgang
mit Transferleistungsempfängern ge-
regelt.
Höhe der Elternbeiträge für unterschied-
liche Einkommenstypen:
u
Familien,die auf demNiveau des Exis-
tenzminimums leben, werden nicht a
priori von den Elternbeiträgen befreit,
wobei Familien mitTransferleistungs-
bezug
2
noch eher eine Befreiung er-
halten als Familien, die ihr geringes
Einkommen aus Erwerbsarbeit erzie-
len.Diese besitzen maximal die Mög-
lichkeit der Beitragsreduzierung bzw.
-befreiung über die Geltendmachung
sogenannter unzumutbarer Belastun-
gen (§ 90 SGB VIII).
u
Die Spanne der Elternbeiträge bei
einemEinkommen auf Existenzmini-
mumniveau (monatlichen Nettoein-
kommen von 1.700
für 2 Erwachse-
ne und 1 Kind) liegt zwischen keinen
Beiträgen bis hin zu 140
.
u
Soziale Beitragsstaffelung wird zwar
durch die einzelnen Jugendamtsbe-
zirke umgesetzt, jedoch kann in der
Gesamtschau der Jugendamtsbezirke
nicht von einer sozial gerechten Ver-
teilung gesprochen werden (Familien
mit 100% - identischen Eigenschaften
zahlen im JugendamtsbezirkAkeinen
Beitrag, im Jugendamtsbezirk B 140
).
u
Die Spanne der prozentualenAnteile
am Einkommen ist im Vergleich der
Jugendamtsbezirke bei den unter
Dreijährigen deutlich höher als bei
den Kindern ab drei Jahren.
u
Die Jugendamtsbezirke orientieren
sich bezüglich der Differenz zwischen
den Kosten für unter Dreijährige und
Kinder ab drei Jahren nicht an der Lan-
desregelung. Eine Gleichmäßigkeit
im Vergleich der Jugendamtsbezirke
liegt lediglich in Bezug auf den ver-
gleichsweise höheren Anteil vor, den
Familien von Kindern ab drei Jahren
imVergleich zumLandesanteil zahlen.
D. h. Familien über alle Einkommens-
gruppen hinweg beteiligen sich stärker
an denKosten der Kindertagesbetreu-
ung für die älteren Kinder als die im
1
Ca. 1/4 der Jugendamtsbezirke konnte nicht in die Berechnung aufgenommen werden, da hier Angaben fehlen.
2
Aber auch hier werden deutlich unterschiedliche Regelungen für die verschiedenen Arten der TransferleistungsempfängerInnen getroffen.
A K T U E L L E S
1...,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15 17,18,19,20,21,22,23,24,25,26,...44
Powered by FlippingBook