des SKF Rhein-Erft-Kreis e.V.
Wir schaffen sichere Orte für Kinder, Jugendliche und hilfe- und schutzbedürftige Erwachsene
Gemäß der „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen“ vom 1. Mai 2014 sind alle kirchlichen Rechtsträger, so auch der SkF Rhein-Erft-Kreis e.V., gehalten ein institutionelles Schutzkonzept zu erarbeiten. Die Bestandteile des Schutzkonzeptes orientieren sich an den Ausführungsbestimmungen zu § 3 PrävO Institutionelles Schutzkonzept des Erzbistums Köln.
Für das vorliegende institutionelle Schutzkonzept des SKF haben wir Wert darauf gelegt, dass ein Entwicklungsprozess auf allen Ebenen stattfand und haben haupt- und ehrenamtliche Mitar-beiter*innen partizipativ mit einbezogen. Das Schutzkonzept des SkF Rhein-Erft-Kreis e.V. soll dazu beitragen eigene Haltungen und Verhalten zu reflektieren und zu handlungsleitenden Orientierungen im Arbeitsalltag führen. Darüber hinaus soll es bereits existierende schützende Strukturen aufzeigen und Beschwerdewege transparenter machen.
Wir tragen gemeinsam Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten Menschen. Durch genaues Hinsehen, klares Benennen kritisch wahrgenommener Situationen und Ermöglichen von Veränderungen wollen wir Menschen vor sexualisierter Gewalt und vor grenzverletzendem Verhalten durch haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter*innen schützen. Für unsere (pädagogischen) Fachkräfte ist Prävention gegen sexualisierte Gewalt Bestandteil ihres professionellen Handelns.