Begleiteter Umgang (c) Anette Etges

Begleitete Umgänge nach § 18 Abs. 3 SGB VIII

Begleitete Umgänge unterstützen Kinder und Eltern (und ggf. andere Umgangsberechtigte) dabei, den Kontakt zueinander zu gestalten, zu sichern oder behutsam neu aufzubauen. Sie kommen insbesondere dann zum Einsatz, wenn ein Umgang ohne fachliche Unterstützung aktuell nicht möglich ist oder dem Kindeswohl nicht ausreichend Rechnung trägt.

Unser Angebot der begleiteten Umgänge orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen des Kindes und den jeweiligen familiären Rahmenbedingungen. Ziel ist es, dem Kind einen sicheren, verlässlichen und altersgerechten Kontakt zu ermöglichen und gleichzeitig die Eltern in ihrer Verantwortung zu stärken. In aller Regel finden die Umgänge in unseren Räumlichkeiten in Frechen statt.

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an:

    • Kinder, die einen geschützten Rahmen für Umgangskontakte benötigen.

    • Elternteile bzw. Umgangsberechtigte, bei denen Unsicherheiten, Konflikte oder Belastungen im Umgang bestehen.

    • Familien in Trennungs- und Scheidungssituationen (mit oder ohne gerichtliche Auflagen oder Empfehlungen).

    • Situationen, in denen der Kontakt neu angebahnt oder nach längerer Unterbrechung wieder aufgebaut werden soll.

Ergänzendes Angebot: Elternberatung

Ergänzend zu den begleiteten Umgängen kann eine Elternberatung in Anspruch genommen werden. Diese dient der Reflexion der elterlichen Rolle, der Bearbeitung von Konflikten sowie der Unterstützung im Hinblick auf die Bedürfnisse des Kindes.

Die Elternberatung ist nicht Bestandteil der begleiteten Umgänge und muss separat beauftragt und finanziert werden. Sie wird bewusst durch eine andere Fachkraft als die Umgangsbegleitung durchgeführt, um eine klare Rollen- und Aufgabentrennung sicherzustellen.

Ihr Kontakt zum "Begleiteten Umgang für Kinder und Eltern"

Oude Wesselink

Sabrina Oude-Weßelink

Leitung

An St. Severin 11-13
50226 Frechen