Damit Kinder und Eltern einander nicht verlieren
Manchmal geht zwischen Eltern und ihren Kindern nichts mehr: Wenn es nach einer Trennung oder Scheidung schwer wird, das Vertrauen und den Kontakt zu den Eltern zu behalten.
Nach dem Gesetz (§ 18, Abs. 3 SGB VIII) haben Eltern Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts.
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