Begleiteter Umgang (c) Anette Etges

Begleiteter Umgang für Kinder und Eltern

Damit Kinder und Eltern einander nicht verlieren

Manchmal geht zwischen Eltern und ihren Kindern nichts mehr: Wenn es nach einer Trennung oder Scheidung schwer wird, das Vertrauen und den Kontakt zu den Eltern zu behalten.

Nach dem Gesetz (§ 18, Abs. 3 SGB VIII) haben Eltern Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts.

Sie wollen zu uns kommen?

  • Zunächst nehmen beide Eltern Kontakt mit uns auf
  • Wir führen Elterngespräche
  • Das Kind lernt vor dem ersten Treffen die Räume und unsere Mitarbeiterinnen kennen
  • Kind und Vater oder Mutter treffen sich

Wie wir helfen

  • Wir beraten die Eltern und unterstützen und begleiten Begegnungen zwischen Vater oder Mutter und Kind in kindgerechten Räumen, z. B. in der Villa Sprößling in Frechen.
  • Wir helfen dabei, eine individuelle Umgangsregelung zu finden und arbeiten mit den Familiengerichten und Jugendämtern zusammen.
  • Unsere Beratung ist selbstverständlich vertraulich, kann aber leider nicht kostenlos angeboten werden. Bitte informieren Sie sich bei uns.
  • Kinder und Eltern brauchen einander. Der "Umgang" hilft Familien, auch nach Trennung und Scheidung, guten Kontakt zu halten.

Ihr Kontakt zum "Begleiteten Umgang für Kinder und Eltern"

Oude Wesselink

Sabrina Oude-Weßelink

Leitung

An St. Severin 11-13
50226 Frechen