Wenn sich Eltern nicht selbst um ihre Kinder kümmern können oder dürfen trägt ein/e Vormund*in als rechtliche Vertretung bis zur Volljährigkeit eines Kindes oder Jugendlichen die Sorge für ihr/sein Wohlergehen und steht ihr/ihm unterstützend zur Seite. Im Mittelpunkt steht dabei der Wille des Kindes oder des Jugendlichen.
Der SkF Rhein-Erft-Kreis e.V. kooperiert mit den Jugendämtern der Stadt Frechen sowie der Stadt Pulheim und führt Vereinsvormundschaften für Kinder und Jugendliche.
Die am 01. Januar 2023 in Kraft getretene Vormundschaftsreform hebt hervor, dass „Ehrenamtliche Einzelvormundschaften” Vorrang vor allen anderen Formen der Vormundschaft haben.
Deswegen brauchen wir Sie! WERDEN SIE WEGBEGLEITER*IN !