Vormundschaften (c) Frank Sevening-Held

Solange Kinder noch nicht 18 Jahre alt sind, brauchen sie jemand, der die Verantwortung für sie übernimmt. Wenn Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen können oder dürfen, muss das Familiengericht diese Aufgabe an einen anderen Erwachsenen übertragen. Dabei sollen sogenannte "Ehrenamtliche Einzelvormundschaften" Vorrang vor allen anderen Formen der Vormundschaft haben, z.B. der Amtsvormundschaft.

Wird den Eltern nur ein Teil der elterlichen Sorge entzogen, spricht man von einer Pflegschaft. Der Pfleger oder die Pflegerin kann dann zum Beispiel für die Gesundheitssorge, Vermögenssorge oder Aufenthaltsbestimmung zuständig sein.

Vormünder/innen, als rechtliche Vertreter eines Kindes oder Jugendlichen, sollen

  • für dessen Wohlergehen Sorge tragen
  • regelmäßig (mindestens einmal monatlich) einen persönlichen Kontakt pflegen
  • notwendige erzieherische Hilfen beantragen
  • Minderjährige in gerichtlichen Verfahren vertreten und dafür sorgen, dass sie angemessen beteiligt werden
  • Entscheidungen treffen, z.B. über den Lebensort, den Kindergarten, die Schule oder die Ausbildung und immer das Kind oder den Heranwachsenden entsprechend seines Entwicklungsstandes informieren und beteiligen

Wir suchen Menschen die bereit sind, für Kinder oder Jugendliche ehrenamtlich eine Vormundschaft oder Pflegschaft zu übernehmen.

Idealerweise bringen Sie pädagogische Kompetenzen, Flexibilität, Verantwortungsbereitschaft, persönliche Belastbarkeit und die Bereitschaft zur Selbstreflektion und zum Austausch mit. Die Wertschätzung des Kindes und die Förderung seiner Persönlichkeit sollten Ihnen am Herzen liegen.

Ihr Kontakt zu den "Vormundschaften"

Sophie Nathusius

Sophie Nathusius

Abteilungsleiterin

An St. Severin 11 - 13
50226 Frechen