Wenn Kinder einen Vormund brauchen...
Solange Kinder noch nicht 18 Jahre alt sind, brauchen sie jemand, der die Verantwortung für sie übernimmt. Wenn Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen können oder dürfen, muss das Familiengericht diese Aufgabe an einen anderen Erwachsenen übertragen. Dabei sollen sogenannte "Ehrenamtliche Einzelvormundschaften" Vorrang vor allen anderen Formen der Vormundschaft haben, z.B. der Amtsvormundschaft.
Wird den Eltern nur ein Teil der elterlichen Sorge entzogen, spricht man von einer Pflegschaft. Der Pfleger oder die Pflegerin kann dann zum Beispiel für die Gesundheitssorge, Vermögenssorge oder Aufenthaltsbestimmung zuständig sein.
Wir suchen Menschen die bereit sind, für Kinder oder Jugendliche ehrenamtlich eine Vormundschaft oder Pflegschaft zu übernehmen.
Idealerweise bringen Sie pädagogische Kompetenzen, Flexibilität, Verantwortungsbereitschaft, persönliche Belastbarkeit und die Bereitschaft zur Selbstreflektion und zum Austausch mit. Die Wertschätzung des Kindes und die Förderung seiner Persönlichkeit sollten Ihnen am Herzen liegen.