KOMPAKT - Oktober 2015 - page 19

KOMPAKT 2/2015
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Liebe Leserinnen und Leser,
seit dem 01.08.2015 findet die Planungsgarantie des § 21e Kinderbildungsgesetz Anwendung. Mit ihr steigt die
Bedeutung der zutreffenden Eingabe der Monatsdaten enorm. Wir möchten Sie an dieser Stelle u.a. darüber
informieren, wie eine effektive Kontrolle Ihrer Speicherungen erfolgen kann. Darüber hinaus regen wir die
frühzeitige Belegungsplanung mit Hilfe von KiTaPLUS an.
Die Kontrolle der eigenen „Belegungs-Bilanz“ – d.h. der Abgleich zwischen dem Plan, festgelegt durch den
Leistungsbescheid, und der Wirklichkeit – erfolgt über den Bereich „Planung/Finanzplanung“. Die Daten des
Leistungsbescheides werden aus KiBiz.web importiert, sie sind in den grauen Feldern ausgewiesen. DieWerte
in den weißen Feldern ergeben sich aus den Speicherungen der Betreuungsinformationen.
Ki
Ta
PLUS
Kompakt
K I T A P L U S
Stimmen die Speicherungen der Betreuungsverträge? Sind die Kinder richtig zusortiert? Ist es ggf. erforderlich,
Kindern eine andere Pauschale zu zuweisen als die tatsächliche Gruppe nahe legt?Auf welchem „Ticket“ läuft
das Kind? Sowohl U3 Kinder als auch Ü3 Kinder können jeweils in zwei Gruppenformen verbucht werden.
Die richtige Verteilung ist am vereinbarten Budget (Leistungsbescheid) auszurichten.
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