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KOMPAKT 2/2015
K I T A P L U S
Ein anderes Thema ist das der
Eigenkontrolle:
Die Abbildung der Kita-Verhältnisse in der Verwaltungssoft-
ware verfolgt mehrere Interessen. Sie soll den Nutzern in der Kita die Verwaltung der pädagogischen Realität
ermöglichen, zugleich aber die Trägerinteressen einer ordnungsgemäßen Dokumentation sicherstellen. Daher
ist es erforderlich, die Speicherungen der realen Verhältnisse (Belegung und Mitarbeitereinsatz) mit den An-
forderungen der Betriebserlaubnis und Finanzierungsbedingungen im Einklang zu halten. Daher die Frage: Ist
die tatsächliche Belegung und die zugehörige personelle Besetzung in ihrer Kita „prüfungsfest“?
Ein Beispiel hierzu:
Die
Pinguingruppe
ist als T1 mit Gruppenschlüssel 530 ausgewiesen. Tatsächlich erfüllt sie nicht die Voraus-
setzung, da in ihr lediglich zwei U3 Kinder spielen und lernen. Ein Kind ist als „Inklusionsfall“ angegeben bei
zugleich 22 Kindern, davon 16 mit 45 Stunden. Eine Reduzierung der Platzzahl ist definitiv nicht gegeben und
damit eine Zusatzförderung des Landschaftsverbandes Rheinland (FInK) ausgeschlossen.
Die personelle Besetzung der Gruppe: Die Gesamtstundenzahl ist in Ordnung, allerdings sind für eine T1
Gruppe 30 EK-Stunden hoch angesetzt. Dort sind höchstens Stunden in Höhe der U3 Zuschläge vorgesehen.