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 1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Sozialdienst katholischer Frauen Rhein-Erft-Kreis e.V.

An St. Severin 11-13

50226 Frechen

Vorständin: Ulrike Schubert, schubert@skf-erftkreis.de 

Gründungsjahr: 1951

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Der Verein dient im Rahmen der freien Wohlfahrtspflege der Kinder- und Jugendhilfe sowie der speziellen Hilfe für Frauen und Familie und der Hilfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen. Er erfüllt diese Aufgaben im Sinn der Caritas der katholischen Kirche.

  • Satzung des Sozialdienst kath. Frauen Rhein-Erft-Kreis e.V.
  • Leitbild des Sozialdienst kath. Frauen Rhein-Erft-Kreis e.V. 


3. Freistellungsbescheid

Der Sozialdienst katholischer Frauen Rhein-Erft-Kreis e.V. ist wegen der Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO) sowie mildtätiger Zwecke nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid 2017-2019 des Finanzamtes Brühl (Steuernummer 224/5794/0712) vom 05.02.2021 von der Körperschaftssteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG).

4. Name und Funktion von Entscheidungsträgern

Der Sozialdienst katholischer Frauen Rhein-Erft-Kreis e.V.  ist ein Mitgliederverein. Die rund 34 Mitgliederinnen werden zur jährlichen Mitgliederversammlung eingeladen, das zentrale Organ des Vereins. Alle vier Jahre wird der ehrenamtliche SkF-Rat gewählt. Dieser vertritt den SkF und ist gegenüber den Mitgliederinnenn rechenschaftspflichtig. Die Geschäfte obliegen einer hauptamtlichen Vorständin. Ein Finanzausschuss berät den Vorstand durch kritische Kontrolle der wirtschaftlichen Seite der sozialen Arbeit. Eine geistliche Beirätin unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch spirituelle Angebote und individuellen Austausch zu christlich-ethischen Aspekten der oft herausfordernden Arbeit.

 

Ehrenamtlicher SkF-Rat:                  Barbara Bau-van der Straeten, Anni Müller, Petra Schmidthals

Hauptamtliche Vorständin:               Ulrike Schubert

Geistliche Beirätin:                            Regina Oediger-Spinrath 

Ehrenamtlicher Finanzausschuss:    N.N

Organigramm SkF

 

5. Tätigkeitsbericht

Den Tätigkeitsbericht 2023 vom SkF finden Sie hier!


6. Personalstruktur Sozialdienst katholischer Frauen Rhein-Erft-Kreis e.V.

Die hier angegebenen Zahlen gelten für den SkF Rhein-Erft-Kreis e.V. (Stand: 1.1.2023)

  • 81 Hauptamtliche auf 20 Vollzeitstellen und 61 Teilzeitstellen, das entspricht einem Vollzeitäquivalent von 57,51 
  • von den Teilzeitkräften haben 4 Mitarbeitende ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
  • 94 % der Beschäftigten sind Frauen, 6% Männer
  • 0 Personen befinden sich in Ausbildung 

7. / 8.  Mittelherkunft und Mittelverwendung

 
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

10. Namen von Personen, deren Zuwendung mehr als zehn Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen ausmachen

Einzelspenden, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es nicht.

 

11. Selbstverpflichtung

Darüber hinaus verpflichten sich die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW zu nachfolgenden Standards von Leitungs-, Aufsichts- und Geschäftsführungsstrukturen sowie Entlohnung der Beschäftigten:

  • Es gibt angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist. Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden. Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane sind in der Satzung und entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt. Das Aufsichtsorgan verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und ist bei seiner Arbeit zu unterstützen.

  • Es gibt Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Akquise / Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten. Mittel werden ausschließlich für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Verwaltungsausgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.

  • Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Position und der branchenübliche regionale Rahmen im Sinne der Vergütung in Höhe eines Tarifvertrages oder kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen berücksichtigt.

 

Ihr Kontakt zu uns

Gewaltschutz in Frechen

Sozialdienst kath. Frauen Rhein-Erft-Kreis e.V.

Geschäftsstelle

An St. Severin 11-13
50226 Frechen