Gemeinsam stärker sein
Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer. (§ 1814 Abs. 1 BGB)
Der SkF übernimmt als anerkannter Betreuungsverein rechtliche Betreuungen für Erwachsene. Die Fachkräfte führen die Betreuungen berufsmäßig. Nur in den vom Amtsgericht angeordneten Bereichen wird die/der Betreuer*in tätig, z.B. in der Gesundheits- oder Vermögenssorge, in Wohnungs- oder Behördenangelegenheiten.
Wichtigstes Ziel rechtlicher Betreuung ist, dass die Betreuten im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten können. Wir arbeiten zusammen mit den im Rhein-Erft-Kreis tätigen Betreuungsvereinen.