Gesetzliche Betreuungen (c) Anette Etges

Rechtliche Betreuungen

Gemeinsam stärker sein

Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer. (§ 1814 Abs. 1 BGB)

Der SkF übernimmt als anerkannter Betreuungsverein rechtliche Betreuungen für Erwachsene. Die Fachkräfte führen die Betreuungen berufsmäßig. Nur in den vom Amtsgericht angeordneten Bereichen wird die/der Betreuer*in tätig, z.B. in der Gesundheits- oder Vermögenssorge, in Wohnungs- oder Behördenangelegenheiten.

Wichtigstes Ziel rechtlicher Betreuung ist, dass die Betreuten im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten können. Wir arbeiten zusammen mit den im Rhein-Erft-Kreis tätigen Betreuungsvereinen. 

Ihr Kontakt zu den rechtlichen Betreuungen

Sophie Nathusius

Sophie Nathusius

Abteilungsleitung rechtliche Betreuungen und Vormundschaften

An St. Severin 11 - 13
50226 Frechen
Gisela Alt

Gisela Alt

Rechtliche Betreuungen

An St. Severin 11 - 13
50226 Frechen
Andrea Wüsten

Andrea Wüsten

Rechtliche Betreuungen, Koordination Ehrenamt

An St. Severin 11 - 13
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Wojciech Krukowski

Rechtliche Betreuungen

An St. Severin 11-13
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