Gemeinsam stärker sein
Es gibt viele Erwachsene, die in rechtlichen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten Unterstützung brauchen.
Weil sie psychisch krank sind, eine geistige oder seelische Behinderung haben oder unter Altersdemenz leiden. Sie brauchen jemanden, der ihre Interessen vertritt, wo die Betroffenen es selbst nicht mehr vermögen.
Der SkF übernimmt als anerkannter Betreuungsverein gesetzliche Betreuungen für Erwachsene. Die Fachkräfte führen die Betreuungen berufsmäßig. Im Betreuungsgesetz (BtG) ist geregelt, wie rechtliche Betreuung geleistet werden muss. Nur in den vom Amtsgericht angeordneten Bereichen wird die Betreuerin tätig, z.B. in der Gesundheits- oder Vermögenssorge, in Wohnungs- oder Behördenangelegenheiten.
Wichtigstes Ziel ist das Wohl des betreuten Menschen und seine Eigenständigkeit. Wir arbeiten zusammen mit den im Rhein-Erft-Kreis tätigen Betreuungsvereinen. Hier finden Sie unsere Außenstellen im Rhein-Erft-Kreis.