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Sonderausgabe
Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz
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 Durch die Ausweitung des Blickes von der Arbeits-
marktintegration auf die gesamten Lebensumstände der
Leistungsberechtigten erhöht sich die Komplexität und
Intensität von Kooperationsbeziehungen („Produktions-
netzwerke“).
Eine Neuorientierung impliziert einen erheblichen
gesetzlichen Reformbedarf:
 Aufgabenstellung und Zielsetzung des SGB II sind
unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Rah-
menbedingungen gesetzlich so auszurichten, dass die
bisherigen Beschränkung auf Aktivierung und unmit-
telbare Arbeitsmarktintegration überwunden werden,
soziale Teilhabe als Zielsetzung gesetzlich verankert wird
und so im Einzelfall die Stärkung von Autonomie zur
Hilfe zur Selbsthilfe Zielsetzung für die Eingliederung
ist.
 Konsequenz daraus ist die Schaffung neuer recht-
licher Rahmenbedingungen zur Produktion von Dienst-
leistungen für die Umsetzung des Befähigungsansatzes.
Die zur Befähigung zur Selbsthilfe und Autonomie und
damit zur Eingliederung erforderliche Hilfe ist durch
adäquate Dienstleistungen sicherzustellen.
 Gesetzlicher Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der
Sicherstellung sozialer Teilhabe durch qualitativ geeignete und
ausreichende Eingliederungsleistungen.
 Es bedarf gesetzlicher Vorgaben für weitgehend symme-
trisch gestaltete Eingliederungsvereinbarungen, die nicht ein-
seitig von der Verwaltung durchgesetzt werden können, auf
Freiwilligkeit basieren und gleichberechtigt ausgehandelt wer-
den.
 Gesetzliche Regelungen zur Ausgestaltung eines qualifi-
zierten Fallmanagements sind unverzichtbar. Da das Fallma-
nagement zur Umsetzung der Dienstleistungen nach demWil-
len des Gesetzgebers ein Kernelement der Reform war, bedarf
es auch aus rechtsstaatlichen Gründen rechtlicher Rahmenbe-
dingungen zu Inhalt, Aufgabe, Funktion und Qualität des Fall-
managements sowie zur Sicherstellung von ausreichenden und
qualifizierten personellen Ressourcen.
 Zur Vermeidung der bisherigen Fehlsteuerung sind neue
gesetzliche Regelungen erforderlich: über qualitative Elemente
in den Zielvereinbarungen, zur Einbeziehung aller Leistungen,
insbesondere der kommunalen Leistungen, und zur Ausrich-
tung an einer Zielsetzung, die nicht nur die Arbeitsmarktin-
tegration, sondern auch die um soziale Teilhabe im Blick hat.
Die Jobcenter stehen unter Erfolgszwang: Vermittlung um jeden Preis, häufig ohne die besondere Situation der Menschen zu berücksichtigen
Jo Schwartz
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