Wenn ein Erwachsener seine Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann, ist die Bestellung einer gerichtlich angeordneten Betreuung durch das Amtsgericht möglich.
Eine Betreuung kann durch die betroffene Person, aber auch Angehörige, Bekannte oder durch soziale Dienste angeregt werden.
Das Ziel einer rechtlichen Betreuung ist es, die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann.
Die Betreuung kann ehren- oder hauptamtlich geführt werden. Bei der Auswahl der Person des Betreuendes und bei der Festlegung der Aufgabenkreise hat das Gericht den Wunsch des Betroffenen zu berücksichtigen.
Steht keine Person aus dem privaten Umfeld zur Verfügung (Priorität des Ehrenamtes) kann das Gericht neben anderen ehrenamtlichen Betreuer*innen auch eine Berufsbetreuer*in oder eine Vereinsbetreuer*in bestellen.
Der SkF e.V. Ratingen ist seit Jahren durch das Land Nordrhein-Westfalen als Betreuungsverein anerkannt und beschäftigt für die Übernahme von rechtlichen Betreuungen qualifizierte und langjährig erfahrene Vereinsbetreuer*innen.