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Allgemeine Sozialberatung

vom Problem zur Lösung aus der Krise zum Neustart

Allgemeine Sozialberatung bedeutet, dass Sie mit jedem Problem, dass Sie besprechen wollen, kommen können. Sie ist die zentrale Informations-, Beratungs- und Anlaufstelle für Menschen mit Fragen oder Problemen.

Aktuelles | Links:

Der Mindestlohn wird in zwei Schritten angehoben. Ab dem 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 pro Stunde steigen. Anfang 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn dann um weitere 41 Cent steigen, auf 12,82 Euro. 

Für Gesell* innen im Bereich Maler und Lackierer erhöht sich der Mindestlohn ab April  auf  mindestens 15 Euro pro Stunde. Ungelernten Arbeitskräften in diesem Bereich stehen mindestens 13 Euro Bruttolohn pro Stunde zu.

Die Azubi-Mindestlöhne steigen im Jahr 2024 gestaffelt. Das Bundesbildungsministerium (BMBF) hat im Bundesgesetzblatt vom 18. Oktober 2023   die neuen Beträge der monatlichen Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG für das Jahr 2024 bekanntgegeben. Die Beträge werden wie folgt festgelegt:

 Lehrjahr Höhe der monatlichen Mindestausbildungsvergütung
1 649 €
2 766 €
3 876 €
4 909 €

Auszubildende, deren Betrieb weiter von ihrem Zuhause entfernt ist, können ab April einen Mobilitätszuschuss beim Jobcenter beantragen. Dieser deckt im ersten Jahr der Ausbildung zwei Familienheimfahrten im Monat ab.

Für die Jahre 2024 und 2025 besteht ein Anspruch für Kinderkrankengeld jeweils längstens für 15 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für 30 Tage. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts und kann bei der Krankenkasse beantragt werden. Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind, das jünger als 12 Jahre alt ist. Mehr Informationen unter nachfolgendem Link.

Seit dem 1. Januar muss für gesetzlich Krankenversicherte das E-Rezept anstelle des rosa Rezeptes ausgestellt werden. Dies kann per App, mit der Krankenkassenkarte oder mit einem Papierausdruck eingelöst werden.

Die Regelbedarfe wurden am 01.01.2024 wie folgt erhöht: 

Regelbedarf-stufe Regelsatz  2024 Personengruppe
 1 563 € + 61 € Alleinstehende Person
 2 506 € + 55 € Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft
 3 451 € + 49 € Volljährige in einer stationären Einrichtung und nichterwerbstätige
Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
 4 471 € + 51 € Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
 5 390 € + 42 € Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
 6 357 € + 39 € Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren


Mehrbedarfe für Schwangerschaft, für Alleinerziehende usw. wurden entsprechend angepasst. 

Bildung und Teilhabe wurde auf 195,00 Euro jährlich erhöht. 65,00 Euro werden im Februar, 130,00 Euro im August ausgezahlt.

Bisher durften Bezieher*innen einer Erwerbsminderungsrente nicht zusätzlich arbeiten, weil sie damit die Erwerbsminderungsrente gefährdeten.

Ab dem 01.01.2024 darf beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente bis zu 6 Monaten zur Erprobung der Arbeitsfähigkeit gearbeitet werden.

! Vor Beginn einer Arbeitsaufnahme sollte das Vorhaben unbedingt mit dem behandelnden Arzt   und der Rentenkasse abgeklärt werden !

Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem 1. April 2024 von 300.000 Euro auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt. 

Wenn beide Elternteile gleichzeitig zu Hause bleiben, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb der ersten zwölf Monate nach der Geburt des Kindes möglich.

Ab April 2024 steigt die Mehrwertsteuer wieder auf die normalen 19 Prozent an. Bereits zum 1. Januar dieses Jahres war die Strom- und Gaspreisbremse weggefallen. Für Sie heißt das, auf den Verbrauch beim Heizen zu achten, z.B. durch neue Thermostate.

Jedes Problem hat eine Lösung,

der erste Schritt ist, es mit jemanden zu besprechen!

Rufen Sie uns an, bevor Ihre Situation zur Krise wird, denn wir...

Erstgespräch:

Das Erstgespräch findet immer telefonisch statt, um die persönliche Situation zu erfassen. Viele Fragen, Themen und Probleme lassen sich oft im ersten Telefonat erfolgversprechend bearbeiten.  Nachfolgetermine werden entweder telefonisch oder persönlich vereinbart.

Unsere Beratung ist:

Vertraulich!

Wir unterliegen der Schweigepflicht. Jeder Kontakt zu anderen Personen oder Einrichtungen erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Freiwillig!

Sie nehmen unser Angebot freiwillig in Anspruch. Niemand kann Sie dazu zwingen. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, gehen wir davon aus, dass Sie aktiv mitarbeiten, weil Sie etwas ändern wollen.

Kostenlos!

Unsere Beratung ist kostenfrei.

Unabhängig!

Alle Ratinger* innen können zu uns kommen unabhängig von Alter, Nationalität, Familienstand oder Religion.

Angebot der Sozialbehörden:

Auf der Sozialplattform, einem bundesweiten Angebot der Sozialbehörden, finden Sie Leistungsbereiche, Beratungsangebote vor Ort, Anträge und die Möglichkeit, entsprechende Anträge direkt online zu beantragen. Hier geht’s zur Plattform

FAQ-Sammlung zur Allgemeinen Sozialberatung

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns in der Allgemeinen Sozialberatung immer wieder gestellt werden

FAQ's | Anträge und Bescheide

Sie können folgende Leistungen beantragen:

  • Wohngeld Plus
    wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen. Wohngeld Plus wird als Zuschuss gezahlt, wenn Ihr Einkommen knapp oberhalb des Existenzminimums liegt. Sie können kein Wohngeld Plus beantragen, wenn Sie Bürgergeld, Grundsicherung, Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen oder alleinstehende Studierende oder Auszubildende sind. Bei geringem Einkommen ist Wohngeld Plus eine vorrangige Leistung vor dem Bürgergeld. Würden Sie weniger Wohngeld als Bürgergeld erhalten, können sie selbst entscheiden, was Sie in Anspruch nehmen wollen.

Wohngeld Plus wird beim zuständigen Amt für Soziales Wohnen und Integration – Wohngeld – Minoritenstr. 2-6, 40878 Ratingen, Telefon 02102/550-0 beantragt. Weitere Informationen und Antragsvordrucke finden Sie hier:

https://www.wohngeld/Informationen/Anträge

  • Kinderzuschlag 
    können Sie beantragen, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss bei der Familienkasse gestellt werden. In der Regel erhalten Sie Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, müssen Sie Kinderzuschlag neu beantragen. Weitere Informationen und Anträge finden Sie hier:

Arbeitsagentur\\Kinderzuschlag-verstehen-Anspruch-Höhe-Dauer

  • Bürgergeld
    soll das Existenzminimum der betroffenen Menschen im Alter von 15 bis 65 Jahren, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, sicherstellen. Die verfassungsrechtliche Grundlage dafür ist in Artikel 1 und Artikel 20 Grundgesetz festgelegt. Dort steht, dass der Staat das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten muss.
    Ein Antrag auf Bürgergeld kann beim zuständigen Jobcenter, Stadionring 16, 40878 Ratingen gestellt werden. Menschen, die Bürgergeld beantragen wollen, müssen als hilfebedürftig gelten.
    Weitere Informationen finden Sie hier:
    https://www.jobcenter-me-aktiv.de/geschaeftsstelle-ratingen.html

Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche konzentrieren können, gilt im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit: Die Kosten für Unterkunft werden in tatsächlicher Höhe, die Heizkosten in angemessener Höhe anerkannt und übernommen. 
In der Karenzzeit wird das ersparte Vermögen bis 40.000 Euro nicht angerechnet, für jede weitere Person in der Bedarfs-gemeinschaft 15.000 Euro. 
Nach der Karenzzeit im Bürgergeldbezug gilt ein Vermögens-freibetrag in Höhe von höchstens 15.000 Euro, ebenso für jede weitere Person, für die Bürgergeld beantragt wurde.
Das Existenzminimum wird von der Bundesregierung alle zwei Jahre festgelegt. Die Grundlage dafür ist der wissenschaftliche Existenzminimumbericht, in dem unter anderem aktuelle Preis-und Lohnentwicklungen berücksichtigt werden. Daraus wird dann der Regelsatz errechnet. 
Nachfolgende Kosten werden im Rahmen des Bürgergeldes übernommen:

Miete wird übernommen, wenn sie angemessen ist. Die Angemessenheit einer Wohnung wurde für eine Person auf 50 m² festgelegt, für jede weitere Person kommen 15 m² dazu, für zwei Personen also 65 m² usw. 
Die Mietkosten sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Für Ratingen gelten aktuell die Angaben in der nachfolgenden Tabelle. Sie beinhaltet die Brutto-Kaltmieten im Kreis Mettmann seit dem 01.02.2022:

  

Angemessenheitsrichtswerte der Brutto-Kaltmieten in den Vergleichsräumen im Kreis Mettmann ab dem 01.02.2022
Vergleichsraum Haushaltsgröße
1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen Jede weitere Person
I Erkrath, Haan 451,00 € 545,35 € 640,80 € 815,10 € 913,00 € +124,50 €
II Heiligenhaus, Velbert, Wülfrath 404,50 € 490,10 € 597,60 € 715,35 € 889,90 € +121,35 €
III Hilden 506,00 € 611,00 € 710,40 € 839,80 € 1.029,60 €  +140,40 €
IV Langenfeld 453,00 € 597,35 € 688,80 € 798,95 € 972,40 € +132,60 €
V Mettmann 466,00 € 570,70 € 666,40 € 760,00 € 981,20 € +133,80 €
VI Monheim 459,50 € 576,55 € 686,40 € 889,20 € 1.133,00 € +154,50 €
VII Ratingen 499,50 € 629,20 € 714,40 € 950,00 € 1.161,60 € +158,40 €


Brutto-Kaltmiete bedeutet: Kalt- oder Grundmiete und Neben- oder Betriebskosten einer Wohnung, ohne Heizkosten. 

Heizkosten werden übernommen, wenn sie angemessen sind, wenn sie dem bundesweit gültigen Heizspiegel entsprechen, d.h. der Verbrauch darf nicht deutlich höher sein als der Verbrauch in einer vergleichbaren Wohnung, wobei die Heizkosten in einem schlecht isolierten Altbau weitaus höher sind als in einem Energiesparhaus. Bei der Prüfung müssen immer die individuelle Wohnsituation, das Alter und die Isolierung des Hauses/der Wohnung, usw. berücksichtigt werden. 

Heizspiegel für Deutschland 2023 

Warmwasserkosten werden übernommen, wenn das Warmwasser dezentral durch einen Durchlauferhitzer oder Warmwasserboiler etc. aufbereitet wird. Die Kosten für die dezentrale Warmwassererzeugung werden auf Antrag durch einen pauschalen Mehrbedarf beim Bürgergeld berücksichtigt, der die tatsächlichen Kosten für die Aufbereitung nicht deckt.  
Hier die Tabelle Mehrbedarf Warmwasser mit der Pauschale 2024:

für Wen? Regelbedarf Prozentsatz Pauschale
Volljährige/ Alleinstehende 563 € 2,3 % 12,95 €
volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft 506 € 2,3 % 11,64 €
Volljährige unter 25 Jahren 451 € 2,3 % 10,37 €
Kinder 15 - 18 Jahre 471 € 1,4 % 6,59 €
Kinder 07 - 14 Jahre 390 € 1,2 % 4,68 €
Kinder 00 - 06 Jahre 357 € 0,8 % 2,86 €

 

Strom muss aus dem Regelsatz bezahlt und selbstständig an den jeweiligen Stromanbieter, mit dem ein Vertrag besteht, überwiesen werden.

Krankenkassenbeiträge werden in Höhe der Kassenleistungen einer gesetzlich versicherten Person übernommen. Für weitere Leistungen beziehungsweise Eigenanteile muss man selbst aufkommen. 

Mehrbedarf für Schwangere, für Alleinerziehende oder für behinderte Menschen können auf Antrag bewilligt werden.

  • Weitere Vergünstigungen beim Bezug von Bürgergeld 

Befreiung vom Rundfunkbeitrag 
Wer Bürgergeld bezieht, kann sich auf Antrag von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen. Mehr Informationen hier:

Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Befreiung von den Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Wer Bürgergeld bezieht, kann sich von den Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen, sobald eine Summe von 2 Prozent des Regelsatzes an Zuzahlungen geleistet wurde. Liegt eine chronische Erkrankung vor, muss sogar nur 1 Prozent des Regelsatzes an Zuzahlungen an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt werden, um eine Befreiung für das restliche Jahr zu erhalten.

Mehr Informationen hier:  Arbeitsagentur\\Gesundheit 

Lebensmittel Tafeln
Es handelt sich dabei um Vereine, die Lebensmittel kostenlos oder stark verbilligt an Bezieher von Bürgergeld abgeben. Die Lebensmittel werden den Tafeln oft gespendet.

Hier mehr Informationen: https://www.tafel-ratingen.de/

Sozialpass 
Ermäßigungen bei Nutzung von städtischen Angeboten und Angeboten der Stadtwerke Ratingen 
Weitere Informationen unter: Stadt Ratingen\\Sozialpass 
Ausstellung des Sozialpasses unter anderem hier: Zentrum-für-Arbeitslose

  • Bildung und Teilhabe
    Diese Geldleistungen decken den Schulbedarf der Kinder, beispielsweise für Schulessen, Nachhilfeunterricht, Klassenfahrten oder Kitagebühren, was vollständig übernommen oder bezuschusst werden kann. Außerdem gibt im Jahr 2024 jeden Monat 15 Euro, wenn das Kind nachweislich einen Musik- oder Sportverein besucht.
    Zudem wird im Jahr 2024 ein persönlicher Schulbedarf in Höhe von 195,00 Euro bewilligt, 130,00 Euro für das erste Schulhalbjahr, 65,00 Euro für das zweite Halbjahr. Der persönliche Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelsatz erhöht.
    Anträge, Voraussetzungen und weitere Informationen hier:
    Stadt Ratingen\\ Bildung und Teilhabe
    Jobcenter-Me-aktiv\\Bildung und Teilhabe

    Arbeitsagentur\\Informationen zu Bildung und Teilhabe 

Grundsätzlich sind Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder verantwortlich. Die Höhe des Kindesunterhaltes, den Eltern zahlen müssen, finden Sie in der Düsseldorfer Tabelle – hier:

Düsseldorfer Tabelle 2024

Wenn der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seinen Unterhaltszahlungen nicht nachkommen kann oder nur unregelmäßig zahlt, besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der beantragende Elternteil allein mit dem Kind lebt. Bei einer Wiederverheiratung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft erlischt der Anspruch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann beim Amt für Soziales Wohnen und Integration – Unterhaltsvorschuss – Minoritenstraße 2-6, 40878 Ratingen, Telefon: 02102 550-0

Informationen/Anträge/Ansprechpersonen zum Unterhaltsvorschuss beantragt werden. 

Unterhaltsvorschuss ist eine sogenannte vorrangige Leistung und muss beantragt werden, wenn ein Antrag auf Bürgergeld gestellt wird.

Ergänzende Beihilfen können Sie beantragen für

  • Erstausstattung bei Schwangerschaft und aufgrund einer Geburt
  • Erstausstattung beim erstmaligen Bezug einer eigenen Wohnung
  • Diese Beihilfen sind in der Regel pauschaliert. Sollten die tatsächlichen Kosten höher sein, kann Widerspruch eingelegt werden.

Anschaffungen wie Möbel, Renovierung, Kleidung usw. sind vom Bürgergeld zu bestreiten. Eventuell kann das Jobcenter hierfür ein Darlehen zahlen, das in den Folgemonaten getilgt wird, indem monatlich 10 Prozent vom Bürgergeld einbehalten werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.caritas.de/Informationen zu Beihilfen  

Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitungszeit für Anträge bis zu sechs Monate beträgt – außer in finanziellen Notsituationen, dann muss der Antrag zeitnah bearbeitet werden. Nach Ablauf der Frist können sie folgendes tun:

  • Fragen Sie schriftlich bei der Behörde nach dem Sachstand der Bearbeitung.
  • Wenn Sie keine Antwort erhalten, wenden Sie sich an die Beschwerdestelle des Jobcenters,
    hier der entsprechende Link: https://www.jobcenter-me-aktiv.de/lob-und-beschwerde.html
  • die kostenlose Rechtsberatung des Amtsgerichts Ratingen, Düsseldorfer Straße 54, 40878 Ratingen; Telefon: 02102/1009-0 
    E-Mail: poststelle@ag-ratingen.nrw.de können Sie kontaktieren und ihr Anliegen vortragen
  • Sie können sich an das Sozialgericht Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf; Telefon: 0211/ 77700 wenden, um eine einstweilig Verfügung zu erwirken (eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Entscheidung eines Gerichts im Eilverfahren). Nehmen Sie alle Unterlagen mit und stellen Sie möglichst detailliert Ihre akute Notlage dar.
  • Eine Untätigkeitsklage können Sie nach § 88 SGG erst erheben, wenn eine Behörde einen Antrag nach sechs Monaten immer noch nicht bearbeitet hat.

Die ersten 100 Euro Einkommen bleiben auch beim Bürgergeld anrechnungsfrei.

Die weiteren anrechnungsfreien Beträge sind nach Einkommen gestaffelt, was sich wie folgt darstellt:

  • von 100,01 Euro bis 520 Euro 20 Prozent
  • von 520,01 Euro und 1000 Euro zusätzlich 30 Prozent
  • von 1000,01 Euro und 1200 Euro zusätzlich 10 Prozent
  • von 1000,01 Euro bis 1500 Euro bei Bürgergeld-Beziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind zusätzlich 10 Prozent 

Der Freibetragsrechner der Servicestelle SGB II, eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann als erste Orientierung genutzt werden. Die Berechnung ist rechtlich nicht gesichert und sollte durch das Jobcenter überprüft werden.

Hier der Link: Freibetragsrechner der Servicestelle SGB II 

Für die Fahrt zur Arbeit gilt eine Kilometerpauschale von 0,20 Cent pro Kilometer, außer es entstehen höhere Kosten, die nachgewiesen werden können. 

Ja, wenn die Arbeitslosengeld I-Leistung nicht für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Unterkunftskosten ausreicht, können Sie ergänzend einen Antrag auf Bürgergeld stellen.

Möglicherweise können Sie anstelle von Bürgergeld auch Wohngeld Plus und Kinderzuschlag beantragen. 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir berechnen Ihre Ansprüche und unterstützen bei der Entscheidungsfindung, was Sie beantragen wollen.

Nach § 7 Abs. 5 SGB II haben Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) dem Grunde nach förderungsfähig ist, keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Können Bafög-Beziehende aber den eigenen Mietanteil nicht beziehungsweise nicht in voller Höhe mit dem Bafög bestreiten, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Miete nach dem Bürgergeld-Gesetz (SGB II) zu beantragen. Dabei sind die BAföG- und BAB-Leistungen als Einkommen zu berücksichtigen.

Schülerinnen und Schüler von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, können ergänzend Bürgergeld-Leistungen erhalten, wenn sie noch bei den Eltern wohnen. Dabei wird BAföG als Einkommen angerechnet. 

Sie beziehen weiterhin Bürgergeld, für ihren Partner tritt folgende Änderung ein:

Ab dem 65. Lebensjahr (Altersrentenbezug) beziehungsweise bei dauerhafter voller Erwerbsminderungsrente besteht kein Anspruch auf Bürgergeld, sondern auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII. Diese Leistung muss beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. 

Amt für Soziales, Wohnen, Integration, Minoritenstraße 2-6  in 40878 Ratingen, Telefon: 02102 550-0

Weitere Informationen unter: Stadt Ratingen\\Grundsicherung im Alter und voller Erwerbsminderungsrente

Wenn Eltern oder Alleinerziehende aufgrund ihres geringen Einkommens Bürgergeldbedürftig werden, ihr Einkommen für sie allein (inklusive eines Mietanteils) aber ausreichend ist, besteht unter Umständen Anspruch auf Kinderzuschlag.

Dieser beträgt derzeit bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Weitere Informationen zum Kinderzuschlag bei der Familienkasse,
Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf, Telefon: 0800 4555530

Weitere Informationen hier: Verbraucherzentrale\\ Informationen zum Kinderzuschlag 

Anspruchsberechnung mit dem Kinderzuschlag-Lotsen: KiZ- Lotsen.

Hier ist der Widerspruch in einer Frist von einem Monat ab Zustellung möglich.

Er ist schriftlich bei der Behörde einzulegen, die in dem Bescheid genannt werden. Eine E-Mail genügt dafür nicht. Möglich ist es auch den Widerspruch mündlich zur Niederschrift bei der Behörde einzulegen.

Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, gibt es die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht
in 40227 Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee 21, Telefon: 0211 77700

Wenn Sie Fragen dazu haben, rufen Sie uns in unseren Sprechzeiten an. Wir können dann die notwendige Vorgehensweise besprechen. 

Bei falsch ergangenen Bescheiden und bei Ablauf der Widerspruchsfrist besteht die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 ff SGB X zu stellen.

Der angegangene Bescheid muss dann rückwirkend für ein volles Jahr vor dem Jahr der Antragstellung überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden (also, wenn heute ein Antrag auf Überprüfung gestellt wird, würde der Antrag rückwirkend bis 01.01.2023 gelten).

Wenn Sie Fragen haben, lassen Sie sich in unseren Sprechzeiten von uns beraten oder informieren Sie sich hier:
Haufe.de/Recht/Deutsches-Anwalt- Office-Premium-Überprüfungsantrag-nach-§ 44-sgb-x_

Vermögen, also etwa Guthaben aus Sparbüchern, Tages- oder Festgeldkonten, werden auf das Bürgergeld angerechnet.

Im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges, der sogenannten Karenzzeit, beträgt der Vermögensfreibetrag 40.000 Euro, für jede weitere Person 15.000 Euro.

Nach der Karenzzeit gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft. 

Ein Auto wird nicht verwertet, wenn es den Zeitwert von 15.000 Euro nicht übersteigt oder wenn es das einzige Auto des erwerbsfähigen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft ist. 

Ein Haus oder eine Eigentumswohnung werden nicht angerechnet, wenn sie eine angemessene Größe von 130 m² (Eigentumswohnung) und 140 m² (Haus), laut vorliegenden Gerichtsentscheidungen, nicht überschreiten. 

FAQ's | Arbeitslosigkeit

Stellen Sie einen Antrag auf ergänzendes Bürgergeld bei dem örtlich zuständigen Jobcenter ME aktiv, Stadionring 16 in 40878 Ratingen. 

Sie können den Antrag auch online stellen. Hier der Link zum Jobcenter Ratingen: 
https://www.jobcenter-me-aktiv.de/geschaeftsstelle-ratingen.html

Wenn Ihnen Bürgergeld bewilligt wird, werden Ihnen Leistungen zur Bildung und Teilhabe auf Antrag weiterhin gezahlt.
Beachten Sie, dass Sie beim Bezug von Bürgergeld keinen Anspruch mehr auf Kinderzuschlag und/oder Wohngeld Plus haben. Sie müssen den Behörden mitteilen, dass Sie Bürgergeld-Leistungen beziehen, sonst machen Sie sich strafbar.

Einmalige Beihilfen erhalten Sie auf Antrag

  • für die Erstausstattungen einer Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte, wenn Sie bei Ihren Eltern ausziehen oder sich getrennt haben
  • für die Erstausstattungen mit Bekleidung, für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt eines Kindes,
  • für die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie für die Miete von therapeutischen Geräten.

Auch Bewerbungs- und Fahrtkosten und/oder die Kosten eines notwendigen Umzugs können als Leistungen zur Aufnahme einer Beschäftigung übernommen werden.

Weitere einmalige Leistungen können Sie aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für den Bedarf von Kindern beantragen, z.B. die Kosten mehrtägiger Klassenfahrten.

Mehr Informationen finden Sie auch im Absatz FAQ Anträge und Bescheide in diesen "Häufig gestellten Fragen" unter Bürgergeld.

Wenn Sie Arbeitslosengeld I und/oder Bürgergeld erhalten, werden Sie auch krankenversichert.

Die Beiträge werden von den Behörden direkt an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt. Auch Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner und Kinder sind gegebenenfalls mitversichert. 

Privatversicherte Bürgergeldbeziehende können sich im Basistarif ihrer privaten Krankenkasse einstufen lassen. Das Jobcenter übernimmt einen Zuschuss zum Beitrag.

Mehr Informationen finden Sie hier: Arbeitsagentur\\Gesundheit und Krankenversicherung 

Sie benötigen eine schriftliche Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Mit dieser Bescheinigung stellen Sie einen Antrag auf Bürgergeld beim örtlich zuständigen Jobcenter ME aktiv, Stadionring 16 in 40878 Ratingen.

https://www.jobcenter-me-aktiv.de/geschaeftsstelle-ratingen.html

Einen Mehrbedarfszuschlag können Sie erhalten

  • als werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche,
  • als Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern,
  • als erwerbsfähiger behinderter Mensch, wenn Sie bestimmte Hilfen zur Arbeit benötigen und
  • als voll erwerbsgeminderter Mensch mit dem Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis.
  • aus medizinischen Gründen für eine kostenaufwendige Ernährung, z.B. bei Mukoviszidose oder Niereninsuffizienz
  • für andere krankheitsbedingte Mehraufwendungen im Härtefall 
    z.B. für Fahrtkosten, wenn Sie Ihre beim anderen Elternteil lebenden Kinder besuchen oder abholen

Nehmen Sie unverzüglich mit der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit, Brunostr. 10 a in 40878 Ratingen, Telefon: 08004555500 oder über https://www.arbeitsagentur.de

Kontakt auf und stellen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld I. Sie müssen sich persönlich arbeitslos melden, sonst droht Ihnen eine Leistungssperre.
Seit dem 01. Januar 2022 ist die elektronische Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt.
Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich. Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich.

FAQ's | Familie, Erziehung und Gesundheit

Seit dem 01. April 2007 besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht.

Seit diesem Tag muss Ihre letzte Krankenversicherung Sie aufnehmen. Setzen Sie sich umgehend mit dieser Krankenversicherung oder mit uns in Verbindung.

Prüfen Sie, ob Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen können. Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen ist im Sozialgesetzbuch V, § 62 geregelt. Die Belastungsgrenze liegt bei 2% Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen. Bei chronisch Kranken liegt sie bei 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen.

Für die Belastungsgrenze werden die Zuzahlungen von Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlungen und Krankenhauszuzahlungen zusammengerechnet. Alle anderen Zuzahlungen (Zahnersatz, Individuelle Gesundheits-Leistungen) sowie rezeptfreie Medikamente werden nicht bei der Berechnung der Belastungsgrenze berücksichtigt.

Zum Beispiel: Sie haben 900 € Rente monatlich und tragen noch Zeitungen aus. Als Zuverdienst bekommen Sie 50 € monatlich: 900 + 50 = 950 x 12 Monate = 11.400 € Bruttoeinnahmen im Jahr.
2 % von 11.400 € sind 228 €: Wenn Sie im Jahr Zuzahlungen über 228 € zu leisten haben, können Sie sich von den Zuzahlungen bei Ihrer Krankenkasse befreien lassen.

Für chronisch kranke Menschen beträgt die Belastungsgrenze 1%. Bei unserem Beispiel würde das bedeuten, dass Sie sich bei Zuzahlungen über 114 € bereits befreien lassen können.

Seit dem 01. April 2007 besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht.

Seit diesem Tag muss Ihre letzte Krankenversicherung Sie aufnehmen. Wenn Sie bis heute noch keine Krankenversicherung haben, wird die Krankenkasse Ihnen die seitdem aufgelaufenen Beitragsrückstände in Rechnung stellen. In diesem Fall haben Sie nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch. Davon betroffen sind auch die mitversicherten Partner und Kinder. Falls Sie allerdings Leistungen zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) oder Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung) erhalten, stehen Ihnen trotz Beitragsrückstände die vollen Versicherungsleistungen zu.

Die Krankenkassen haben die Möglichkeit Ihnen die Beitragsrückstände zu stunden oder Teilzahlungen mit Ihnen zu vereinbaren oder die Forderungen fallen zu lassen. Nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu Ihrer letzten Krankenkasse auf oder lassen Sie sich gegebenenfalls bei uns beraten.

FAQ's | Wohnen

Im ersten Jahr des Bezuges von Bürgergeld wird die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nicht geprüft (Karenzzeit). Wenn Sie im ersten Jahr Monate ohne Bürgergeld-Bezug hatten, verlängert sich die Karenzzeit um die entsprechenden Monate ohne Leistungsbezug.

Wurden in der Vergangenheit nur die angemessenen Kosten übernommen, werden weiterhin ausschließlich die angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigt. Die Heizkosten unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

Ist Ihre Miete nicht angemessen, wird in der Regel spätestens nach der Karenzzeit nur noch der angemessene Teil der Miete übernommen, ebenso die Betriebskosten. Das bedeutet, dass Sie einen Teil Ihrer Miete aus dem Regelsatz bezahlen müssen, wenn Sie sich keine angemessene Wohnung suchen. Nachzahlungen für Betriebs- und Heizkosten werden vom Jobcenter nicht übernommen, wenn die Miete nicht angemessen ist. 

Sollten Sie Miet- oder Stromrückstände haben und droht Ihnen eine Kündigung der Wohnung oder eine Stromsperre können Sie sich an Wieder (sicher) Wohnen (Wohnraumerhalt und Sicherung der Energieversorgung, SkF Ratingen) wenden.
Informieren Sie sich über diesen Link: SkF Ratingen\\Wieder (sicher) Wohnen

Nur ausnahmsweise können unter 25-jährige Bezieher von Bürgergeld aus der elterlichen Wohnung ausziehen und weiterhin Bürgergeld beziehen. Es muss ein wichtiger Grund für den vorzeitigen Auszug vorliegen, wie Unzumutbarkeit des Zusammenlebens mit den Eltern, eine eigene Familie oder Aufnahme einer ortsfernen Beschäftigung

Vor dem Umzug muss ein Antrag auf Zustimmung beim Jobcenter gestellt werden. Andernfalls übernimmt das Jobcenter nicht die Kosten der eigenen Wohnung bzw. zahlt nicht den höheren Regelsatz.

Das Jobcenter muss dem Auszug zustimmen, wenn ein wichtiger Grund tatsächlich vorliegt. Es empfiehlt sich, die Gründe für den Auszug beim Jobcenter schriftlich darzulegen

Dann besteht auch ein Anspruch auf Erstausstattung für die neue Wohnung sowie auf Übernahme von Umzugskosten.

Der § 24 Absatz 3 Nr. 1 Sozialgesetzbuch II bzw. § 31 Absatz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch XII sehen vor, dass die Leistungsbezieher finanzielle Mittel für die Erstausstattung einer Wohnung inklusive Haushaltsgeräten erhalten.

In der Regel werden festgelegte Pauschalen bezahlt, mit denen eine Grundausstattung möglich sein soll. Die Gewährung von Gutscheinen ist ebenfalls möglich.

Der Begriff der Erstausstattung wird vom Amt eng ausgelegt und gilt tatsächlich nur, wenn Sie zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen oder es andere wichtige Gründe gibt. Es empfiehlt sich, einen Antrag auf Hausrat und Mobiliar, mit einer detaillierten Auflistung der Möbel und der Haushaltsgegenstände zu stellen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns in unseren Sprechzeiten an. 

Wenn Sie mit zwei aufeinander folgenden Mietzahlungen in Verzug geraten sind, kann Ihr Vermieter die Wohnung fristlos kündigen.

Gleiches gilt, wenn über einen längeren Zeitraum nur Teilbeträge gezahlt wurden, die insgesamt wieder Rückstände von zwei Monatsmieten ergeben. Setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Vermieter in Verbindung um zu klären, ob Sie Ihren Mietrückstand in Teilbeträgen zurückzahlen können.

Nach einer fristlosen Kündigung fordert der Vermieter Sie in der Regel auf, die Wohnung zu räumen. Es droht Obdachlosigkeit. Bei Mietrückständen sollten Sie auf alle Fälle sofort Kontakt zu Wieder (sicher) Wohnen, Stadionring 19 in 40878 Ratingen aufnehmen. Kontaktdaten finden Sie hier: SkF Ratingen\\Wieder (sicher) Wohnen

In bestimmten Fällen kann das Jobcenter nach §22 Absatz 8 SGB II die Mietrückstände zur Sicherung der Unterkunft auf Darlehen übernehmen, da sonst Wohnungslosigkeit droht. Die entsprechende gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe findet sich in § 36 Absatz1 SGB XII.

Wenn eine Räumungsklage eingeht, haben Sie eine "Schonfrist" von zwei Monaten ab Eingang der Klage, um eine Lösung zur Begleichung der Mietrückstände herbeizuführen.

Wenn Sie nichts unternehmen, stehen Sie in Kürze auf der Straße.

Wenden Sie sich umgehend an Wieder (sicher) Wohnen, SkF Ratingen\\Wieder (sicher) Wohnen oder ans zuständige Jobcenter oder Sozialamt und bitten um Hilfestellung durch Übernahme der Mietschulden auf Darlehensbasis.

Ab Eingang der Räumungsklage haben sie zwei Monate Zeit, um eine Lösung bezüglich der Mietrückstände herbeizuführen.

Die Übernahme der Renovierungskosten wird in der Praxis unterschiedlich gehandhabt, daher kommen Sie zu uns.

Wir klären mit Ihnen, ob Sie überhaupt renovieren müssen. Hier kommt es auf die Regelungen in ihrem Mietvertrag an.

Auch der zuständige kommunale Träger kann Ihnen weiterhelfen. Es handelt sich hier jedoch um eine Kann-Bestimmung, die Gründe müssen im Einzelfall vorgebracht werden.

Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld haben, wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger das Recht, umzuziehen. Allerdings gibt es einige Aspekte, die beachtet werden müssen, wenn es um die Kosten eines Umzugs und die Mietübernahme der neuen Wohnung durch das Jobcenter oder das Amt für Soziales Wohnen und Integration geht. 

Vor dem Abschluss eines neuen Mietvertrages ist das Einverständnis des Jobcenters oder des Sozialamtes einzuholen, damit die Unterkunftskosten ohne Schwierigkeiten übernommen werden. Das Einverständnis wird nur erteilt, wenn der Umzug erforderlich ist (Notwendigkeitsbescheinigung) und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

Bei Umzug ohne Zustimmung des Trägers werden die Unterkunftskosten in der Regel auf die bisherige Höhe "eingefroren", auch wenn die neue Wohnung teurer ist. Wohnbeschaffungskosten wie Kaution oder Umzugskosten werden dann nicht vom Jobcenter übernommen.

Ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung werden nicht als Vermögen berücksichtigt wird.

Folgende Leistungen können Bürgergeld-Empfänger für Wohneigentum in Form einer Wohnung erhalten:

  • Schuldzinsens und dauernde Lasten
  • Grundsteuern und öffentliche Abgaben
  • Versicherungsbeträge
  • Unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur
  • Umlagefähige Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkosten

Mit Hausgeld sind die Kosten gemeint, die für Wohnungseigentümer innerhalb eines Wohnhauses anfallen und werden nicht vom Jobcenter übernommen.

Zunächst einmal gilt: Niemand kann Sie zwingen, aus Ihrer Wohnung auszuziehen, solange Sie die Miete zahlen.

Das Jobcenter verlangt einen Umzug, wenn die Wohnung zu groß und zu teuer ist. Aber es muss auch möglich sein, vor Ort eine bedarfsgerechte und menschenwürdige Unterkunft anzumieten.

Einer Einzelperson stehen in der Regel 50m²  Wohnfläche zu. Für jede weitere Person kommen 15m² hinzu.

Das Jobcenter oder das Sozialamt übernimmt die Aufwendungen für Ihre Wohnung nur in angemessener Höhe. Was angemessen ist, orientiert sich an den Verhältnissen des örtlichen Wohnungsmarktes.

Nebenkosten und Heizung werden gesondert berechnet, wobei auch hier die angemessenen Kosten berücksichtigt werden. Die Stromkosten müssen Sie selbst bezahlen, da sie bereits im Regelsatz enthalten sind.

Wenn die Kosten der derzeitigen Wohnung tatsächlich nicht als angemessen einzustufen sind, sind die unangemessenen Kosten solange zu übernehmen, wie eine Senkung der Aufwendungen z.B. durch Wohnungswechsel oder Untervermietung noch nicht möglich ist. In der Regel wird hierfür ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten gewährt. Ist dies in dieser Zeit nicht möglich, da alle Anstrengungen aufgrund des örtlichen Wohnungsmarktes ins Leere laufen, müssen die Kosten auch länger in der tatsächlichen Höhe übernommen werden. Dafür müssen Sie Ihre Suche und die Ergebnisse genau dokumentieren.

Sie können beim zuständigen Wohnungsamt einen Wohnberechtigungsschein beantragen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben.

Stadt Ratingen\\Wohnberechtigungsschein

Mit diesem haben Sie die Möglichkeit, bei sozialen Wohnbauträgern eine Sozialwohnung zu beantragen. Natürlich können Sie auch auf dem freien Wohnungsmarkt suchen. Damit das Jobcenter oder das Sozialamt die Unterkunftskosten übernimmt, muss die Miete angemessen sein. Dies hängt von der Wohnungsgröße und den Personen ab, die dort wohnen.

Ihr Kontakt zu uns

Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ratingen

Elisabeth Sandmann

Allgemeine Sozialberatung

Düsseldorfer Straße 40
40878 Ratingen