Zunächst einmal gilt: Niemand kann Sie zwingen, aus Ihrer Wohnung auszuziehen, solange Sie die Miete zahlen.
Das Jobcenter verlangt einen Umzug, wenn die Wohnung zu groß und zu teuer ist. Aber es muss auch möglich sein, vor Ort eine bedarfsgerechte und menschenwürdige Unterkunft anzumieten.
Einer Einzelperson stehen in der Regel 50m² Wohnfläche zu. Für jede weitere Person kommen 15m² hinzu.
Das Jobcenter oder das Sozialamt übernimmt die Aufwendungen für Ihre Wohnung nur in angemessener Höhe. Was angemessen ist, orientiert sich an den Verhältnissen des örtlichen Wohnungsmarktes.
Nebenkosten und Heizung werden gesondert berechnet, wobei auch hier die angemessenen Kosten berücksichtigt werden. Die Stromkosten müssen Sie selbst bezahlen, da sie bereits im Regelsatz enthalten sind.
Wenn die Kosten der derzeitigen Wohnung tatsächlich nicht als angemessen einzustufen sind, sind die unangemessenen Kosten solange zu übernehmen, wie eine Senkung der Aufwendungen z.B. durch Wohnungswechsel oder Untervermietung noch nicht möglich ist. In der Regel wird hierfür ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten gewährt. Ist dies in dieser Zeit nicht möglich, da alle Anstrengungen aufgrund des örtlichen Wohnungsmarktes ins Leere laufen, müssen die Kosten auch länger in der tatsächlichen Höhe übernommen werden. Dafür müssen Sie Ihre Suche und die Ergebnisse genau dokumentieren.