- Wohngeld Plus
wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen. Wohngeld Plus wird als Zuschuss gezahlt, wenn Ihr Einkommen knapp oberhalb des Existenzminimums liegt. Sie können kein Wohngeld Plus beantragen, wenn Sie Bürgergeld, Grundsicherung, Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen oder alleinstehende Studierende oder Auszubildende sind. Bei geringem Einkommen ist Wohngeld Plus eine vorrangige Leistung vor dem Bürgergeld. Würden Sie weniger Wohngeld als Bürgergeld erhalten, können sie selbst entscheiden, was Sie in Anspruch nehmen wollen.
Wohngeld Plus wird beim zuständigen Amt für Soziales Wohnen und Integration – Wohngeld – Minoritenstr. 2-6, 40878 Ratingen, Telefon 02102/550-0 beantragt. Weitere Informationen und Antragsvordrucke finden Sie hier:
https://www.wohngeld/Informationen/Anträge
- Kinderzuschlag
können Sie beantragen, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss bei der Familienkasse gestellt werden. In der Regel erhalten Sie Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, müssen Sie Kinderzuschlag neu beantragen. Weitere Informationen und Anträge finden Sie hier:
Arbeitsagentur\\Kinderzuschlag-verstehen-Anspruch-Höhe-Dauer
- Bürgergeld
soll das Existenzminimum der betroffenen Menschen im Alter von 15 bis 65 Jahren, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, sicherstellen. Die verfassungsrechtliche Grundlage dafür ist in Artikel 1 und Artikel 20 Grundgesetz festgelegt. Dort steht, dass der Staat das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten muss.
Ein Antrag auf Bürgergeld kann beim zuständigen Jobcenter, Stadionring 16, 40878 Ratingen gestellt werden. Menschen, die Bürgergeld beantragen wollen, müssen als hilfebedürftig gelten.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.jobcenter-me-aktiv.de/geschaeftsstelle-ratingen.html
Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche konzentrieren können, gilt im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit: Die Kosten für Unterkunft werden in tatsächlicher Höhe, die Heizkosten in angemessener Höhe anerkannt und übernommen.
In der Karenzzeit wird das ersparte Vermögen bis 40.000 Euro nicht angerechnet, für jede weitere Person in der Bedarfs-gemeinschaft 15.000 Euro.
Nach der Karenzzeit im Bürgergeldbezug gilt ein Vermögens-freibetrag in Höhe von höchstens 15.000 Euro, ebenso für jede weitere Person, für die Bürgergeld beantragt wurde.
Das Existenzminimum wird von der Bundesregierung alle zwei Jahre festgelegt. Die Grundlage dafür ist der wissenschaftliche Existenzminimumbericht, in dem unter anderem aktuelle Preis-und Lohnentwicklungen berücksichtigt werden. Daraus wird dann der Regelsatz errechnet.
Nachfolgende Kosten werden im Rahmen des Bürgergeldes übernommen:
Miete wird übernommen, wenn sie angemessen ist. Die Angemessenheit einer Wohnung wurde für eine Person auf 50 m² festgelegt, für jede weitere Person kommen 15 m² dazu, für zwei Personen also 65 m² usw.
Die Mietkosten sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Für Ratingen gelten aktuell die Angaben in der nachfolgenden Tabelle. Sie beinhaltet die Brutto-Kaltmieten im Kreis Mettmann seit dem 01.02.2022:
Angemessenheitsrichtswerte der Brutto-Kaltmieten in den Vergleichsräumen im Kreis Mettmann ab dem 01.02.2022 |
Vergleichsraum |
Haushaltsgröße |
1 Person |
2 Personen |
3 Personen |
4 Personen |
5 Personen |
Jede weitere Person |
I |
Erkrath, Haan |
451,00 € |
545,35 € |
640,80 € |
815,10 € |
913,00 € |
+124,50 € |
II |
Heiligenhaus, Velbert, Wülfrath |
404,50 € |
490,10 € |
597,60 € |
715,35 € |
889,90 € |
+121,35 € |
III |
Hilden |
506,00 € |
611,00 € |
710,40 € |
839,80 € |
1.029,60 € |
+140,40 € |
IV |
Langenfeld |
453,00 € |
597,35 € |
688,80 € |
798,95 € |
972,40 € |
+132,60 € |
V |
Mettmann |
466,00 € |
570,70 € |
666,40 € |
760,00 € |
981,20 € |
+133,80 € |
VI |
Monheim |
459,50 € |
576,55 € |
686,40 € |
889,20 € |
1.133,00 € |
+154,50 € |
VII |
Ratingen |
499,50 € |
629,20 € |
714,40 € |
950,00 € |
1.161,60 € |
+158,40 € |
Brutto-Kaltmiete bedeutet: Kalt- oder Grundmiete und Neben- oder Betriebskosten einer Wohnung, ohne Heizkosten.
Heizkosten werden übernommen, wenn sie angemessen sind, wenn sie dem bundesweit gültigen Heizspiegel entsprechen, d.h. der Verbrauch darf nicht deutlich höher sein als der Verbrauch in einer vergleichbaren Wohnung, wobei die Heizkosten in einem schlecht isolierten Altbau weitaus höher sind als in einem Energiesparhaus. Bei der Prüfung müssen immer die individuelle Wohnsituation, das Alter und die Isolierung des Hauses/der Wohnung, usw. berücksichtigt werden.
Heizspiegel für Deutschland 2023
Warmwasserkosten werden übernommen, wenn das Warmwasser dezentral durch einen Durchlauferhitzer oder Warmwasserboiler etc. aufbereitet wird. Die Kosten für die dezentrale Warmwassererzeugung werden auf Antrag durch einen pauschalen Mehrbedarf beim Bürgergeld berücksichtigt, der die tatsächlichen Kosten für die Aufbereitung nicht deckt.
Hier die Tabelle Mehrbedarf Warmwasser mit der Pauschale 2024:
für Wen? |
Regelbedarf |
Prozentsatz |
Pauschale |
Volljährige/ Alleinstehende |
563 € |
2,3 % |
12,95 € |
volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft |
506 € |
2,3 % |
11,64 € |
Volljährige unter 25 Jahren |
451 € |
2,3 % |
10,37 € |
Kinder 15 - 18 Jahre |
471 € |
1,4 % |
6,59 € |
Kinder 07 - 14 Jahre |
390 € |
1,2 % |
4,68 € |
Kinder 00 - 06 Jahre |
357 € |
0,8 % |
2,86 € |
Strom muss aus dem Regelsatz bezahlt und selbstständig an den jeweiligen Stromanbieter, mit dem ein Vertrag besteht, überwiesen werden.
Krankenkassenbeiträge werden in Höhe der Kassenleistungen einer gesetzlich versicherten Person übernommen. Für weitere Leistungen beziehungsweise Eigenanteile muss man selbst aufkommen.
Mehrbedarf für Schwangere, für Alleinerziehende oder für behinderte Menschen können auf Antrag bewilligt werden.
- Weitere Vergünstigungen beim Bezug von Bürgergeld
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Wer Bürgergeld bezieht, kann sich auf Antrag von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen. Mehr Informationen hier:
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Befreiung von den Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Wer Bürgergeld bezieht, kann sich von den Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen, sobald eine Summe von 2 Prozent des Regelsatzes an Zuzahlungen geleistet wurde. Liegt eine chronische Erkrankung vor, muss sogar nur 1 Prozent des Regelsatzes an Zuzahlungen an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt werden, um eine Befreiung für das restliche Jahr zu erhalten.
Mehr Informationen hier: Arbeitsagentur\\Gesundheit
Lebensmittel Tafeln
Es handelt sich dabei um Vereine, die Lebensmittel kostenlos oder stark verbilligt an Bezieher von Bürgergeld abgeben. Die Lebensmittel werden den Tafeln oft gespendet.
Hier mehr Informationen: https://www.tafel-ratingen.de/
Sozialpass
Ermäßigungen bei Nutzung von städtischen Angeboten und Angeboten der Stadtwerke Ratingen
Weitere Informationen unter: Stadt Ratingen\\Sozialpass
Ausstellung des Sozialpasses unter anderem hier: Zentrum-für-Arbeitslose
- Bildung und Teilhabe
Diese Geldleistungen decken den Schulbedarf der Kinder, beispielsweise für Schulessen, Nachhilfeunterricht, Klassenfahrten oder Kitagebühren, was vollständig übernommen oder bezuschusst werden kann. Außerdem gibt im Jahr 2024 jeden Monat 15 Euro, wenn das Kind nachweislich einen Musik- oder Sportverein besucht.
Zudem wird im Jahr 2024 ein persönlicher Schulbedarf in Höhe von 195,00 Euro bewilligt, 130,00 Euro für das erste Schulhalbjahr, 65,00 Euro für das zweite Halbjahr. Der persönliche Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelsatz erhöht.
Anträge, Voraussetzungen und weitere Informationen hier:
Stadt Ratingen\\ Bildung und Teilhabe
Jobcenter-Me-aktiv\\Bildung und Teilhabe
Arbeitsagentur\\Informationen zu Bildung und Teilhabe