Bei der Beschäftigung als Zuverdienst (Mini-Job) für Menschen mit Behinderung handelt es sich um die Möglichkeit, in einem überschaubaren Einsatzgebiet einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen. Den Beschäftigten wird die Gelegenheit geboten, Verantwortung zu übernehmen und ihrem Tag eine neue Struktur zu geben.
Interessierte Arbeitnehmende können im Zuverdienst einen regulären Arbeitsvertrag im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung mit uns vereinbaren. Wir sind ein durch den LVR anerkannter Betrieb.
Geringfügige Beschäftigung bedeutet:
- Arbeitszeit: weniger als 15 Stunden pro Woche
- Lohn: maximal 450 Euro im Monat
Voraussetzungen
Das Angebot unterstützt voll erwerbsgeminderte Menschen mit wesentlicher Behinderung dabei, eine passende Beschäftigung zu finden. In unseren Betrieben erhalten sie die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten zu erproben und einzusetzen.
Der Zuverdienst ist für Menschen mit Behinderungen möglich, die einen Anspruch haben auf Leistungen eines anderen Leistungsanbieters (§ 60 SGB IX).