des Sozialdienstes katholischer Frauen in Ratingen
Schutz und Hilfe für Kinder, Jugendliche und hilfe- und schutzbedürftige Erwachsene
Um Kinder, Jugendliche und hilfe- und schutzbedürftige Erwachsene vor sexuellem Missbrauch und grenzenverletzendem Verhalten zu schützen, muss man wissen, wie. Jede und jeder Einzelne in der Gesellschaft sollte sich mit dem Thema auseinandersetzen und aktiv dazu beitragen, sichere Umgebungen für Mädchen, Jungen, Frauen und Männer zu schaffen. Gerade Einrichtungen oder Organisationen, denen hilfe- und schutzbedürftige Menschen anvertraut sind, müssen sich damit auseinandersetzen, wie wirksame Prävention gegen sexualisierte Gewalt umgesetzt werden kann.
Daher haben wir uns folgende Fragen gestellt: Welche Strategien setzen Täter und Täterinnen ein, um sexuelle Gewalt zu planen und zu verüben? Welche Gegebenheiten könnte ein Täter oder eine Täterin in unserer Einrichtung bzw. in unserer Organisation ausnutzen? An wen wende ich mich im Falle eines Verdachts? Wie sieht ein Umgang mit Mädchen und Jungen, Frauen und Männern aus, der ihre individuellen Grenzen achtet? Und wie kann ich mich selbst vor falschem Verdacht schützen?
Ein Schutzkonzept dient der Beantwortung all dieser und weiterer Fragen und bezieht auch den Umgang mit digitalen Medien ein, da Kinder und Jugendliche oft nicht zwischen online- und offline-Welt trennen. Zugleich sollten wir als Einrichtung ein Ort sein, wo Menschen kompetente Ansprechpersonen finden, die zuhören und helfen können, wenn ihnen in Einrichtungen, Organisationen oder andernorts – beispielsweise im familiären Umfeld – sexuelle Gewalt angetan wird.
Gemäß der „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen“ vom 1. Mai 2014 hat der Sozialdienst katholischer Frauen Ratingen ein institutionelles Schutzkonzept erarbeitet. Die Bestandteile des Schutzkonzeptes orientieren sich an den Ausführungsbestimmungen zu § 3 PrävO Institutionelles Schutzkonzept des Erzbistums Köln.
Beschwerden sind Hinweise auf etwas, was wir noch nicht (genug) im Blick hatten.
So fördern wir eine Kultur, in der jede/r, ob Klient*in oder Mitarbeiter*in, angstfrei vor- und einbringen kann, was ihn/sie stört, beschäftigt und was ihm/ihr ein Anliegen ist.
Dazu gehört,
Regelungen
Sollte sich eine Beschwerde auf grenzverletzendes Verhalten eines/einer hauptberuflichen oder ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter*in beziehen, folgt unser Vorgehen dem festgelegten Verfahren.