Gesetzliche Betreuungen

Rechtliche Betreuungen

im Betreuungsverein des Caritasverbandes Euskirchen

Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens aus Gesundheits-, Unfall- oder Altersgründen unerwartet in die Lage kommen, auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Dann stellt sich die Frage nach einem gesetzlichen Betreuer.

Die rechtliche Grundlage hierzu bietet das Betreuungsgesetz (§§ 1896 ff BGB). Das Wohl und die Wünsche des Betreuten, sowie sein Recht auf Selbstbestimmung stehen im Vordergrund und ist gesetzlich geregelt.

Das Betreuungsgericht überwacht jede rechtliche Betreuung. Weitreichende Entscheidungen, wie Heimunterbringungen,  Wohnungsauflösungen, Erbschaften usw. müssen gerichtlich genehmigt werden.

Die zu betreuende Person verliert nicht ihre Geschäftsfähigkeit, alle Maßnahmen werden mit dem Betreuten besprochen. Gegen den Willen eines Betreuten kann man nur mit richterlicher Zustimmung Entscheidungen treffen.

Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn eine erwachsene Person altersverwirrt, psychisch krank, geistig oder körperlich behindert ist und aufgrund dessen, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise  nicht  mehr besorgen kann .

Dabei muss zunächst festgestellt werden, ob nicht vor Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung andere Hilfsmöglichkeiten vorrangig zu nutzen sind, insbesondere die Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste.

Eine Betreuung wird durch das Amtsgericht angeordnet, wenn bei der betroffenen Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer der folgenden Krankheiten oder Behinderungen beruht:

  • Psychische Erkrankung
  • Geistige Behinderung
  • Suchtverhalten
  • Demenz
  • Persönlichkeitsstörungen
  • sonstige Mischformen

Wir führen rechtliche Betreuungen. Wir informieren Sie zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Betreuungsgesetz oder mit der Führung einer rechtlichen Betreuung. Wir veranstalten Fortbildungen für  familiäre  und ehrenamtlich tätige rechtliche BetreuerInnen, Vorsorgebevollmächtigte und Interessierte. Wir beraten und informieren in Einzelgesprächen, öffentlichen Informationsveranstaltungen sowie mit Informationsmaterial. Wir bieten Vorträge und Informationen zu Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung an.

Die Aufgaben, die einem rechtlichen Betreuer übertragen werden, sind gerichtlich genau festgelegt. Dies können sein:

  • Vermögenssorge
  • Sorge für die Gesundheit
  • Gesetzliche Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden, Versicherungsträgern, Vermietern
  • Postvollmacht
  • Aufenthaltsbestimmung

Es können einzelne oder mehrere Vertretungsbereiche übertragen werden.

Der rechtliche Betreuer soll den Betreuten partnerschaftlich unterstützen und ihn wenn nötig rechtlich nach außen vertreten. Der vertrauensvolle und persönliche Kontakt zwischen dem rechtlichen Betreuer und dem Betreuten steht im Vordergrund.

Wir möchten Sie gewinnen und befähigen, ehrenamtlich oder als Angehörige(r) eine Betreuung zu übernehmen.

Mit Ihrem Engagement leisten Sie einerseits einen wichtigen Dienst für Ihren Mitmenschen oder Verwandten. Andererseits ist Ihr Einsatz ein Zeichen der Nächstenliebe.

Wenn Sie eine solche verantwortungsvolle Aufgabe als rechtliche(r) Betreuer(in) oder Bevollmächtigte(r) übernehmen oder als familärer Betreuer übernommen haben, sind wir an Ihrer Seite. Der Gesetzgeber hat uns Betreuungsvereine beauftragt, Sie zu unterstützen. 

Wir lassen Sie nicht allein. Wir bieten Einzelgespräche, Erfahrungsaustausch, Referate, Fortbildungen, Diskussionen, Austausch und Exkursionen als Unterstützung für Ihren Betreuungsalltag.

Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung

Wir beraten Sie in den Bereichen der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung. Leitfaden für diesen Bereich ist die Christliche Patientenverfügung bzw. die rechtlichen Vorgaben.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie hierzu Beratung und Informationen suchen. Sie erhalten von uns auch entsprechende Formulare

Ihr Kontakt zu uns

Wilfried Schmitz

Wilfried Schmitz

Betreuungsstelle

Kapellenstr. 11
53879 Euskirchen