Schuldnerberatung

Schuldnerberatung

Sie haben Schulden?

Nach Abzug der festen Kosten bleibt nicht mehr genügend Geld für den Lebensunterhalt? Sie wissen nicht mehr, wie Sie die nächste Miete/Stromrechnung bezahlen sollen? Sie werden von Gläubigern gemahnt, können aber nicht bezahlen? Sie haben Angst vor dem Gerichtsvollzieher oder vor Lohn- und Kontopfändungen? Sie schieben Ihre Schuldenlast schon seit Jahren vor sich her?

Sie sind bereit:

  • keine neuen Schuldverpflichtungen einzugehen
  • sich mit ihrer Situation auseinanderzusetzten und aktiv mitzuarbeiten
  • Vereinbarungen einzuhalten

Sprechen Sie uns an. Schuldnerberatung ist kostenlos.

Schulden und kein Ausweg ?

Sie sind überschuldet und längerfristig nicht in der Lage ihre Schulden z. B. duch Ratenzahlungen abzutragen?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet überschuldeten  Menschen unter bestimmten Voraussetzungen  die Chance auf einen wirtschaftlichen  Neuanfang. Ziel des Insolvenzverfahrens  ist die sogenannte Restschuldbefreiung, die Schuldner in der Regel nach 3-Jahren erlangen können.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren  kommt in Betracht für

  • Menschen, die keiner selbständigen Tätigkeit nachgehen und zahlungsunfähig oder von Zahlungsunfähigkeit  bedroht sind.
  • Ehemals Selbständige, bei denen weniger als 20 Gläubiger vorhanden sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Die Beratung durch den Caritasverband ist kostenlos und vertraulich. Für das Verbraucherinsolvenzverfahren fallen bei Gericht jedoch Verfahrenskosten und Gebühren an.

Diese müssen durch den Schuldner selbst aufgebracht werden. Wenn dies nicht möglich ist, kann beim zuständigen Insolvenzgericht ein Antrag auf Kostenstundung gestellt werden.

  • Information über das Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Prüfung der individuellen Voraussetzungen für das Insolvenzverfahren
  • Durchführung des außergerichtlichen Einigungsverfahrens gemäß § 305 lnsO und Ausstellung der für die Beantragung des Insolvenzverfahrens notwendigen Bescheinigung über das Scheitern des Einigungsversuchs
  • Hilfestellung bei der Antragstellung zur Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
  • Begleitung im gerichtlichen Verfahren und während der Wohlverhaltensphase

Der Weg in die Restschuldbefreiung ist nicht ohne Stolpersteine.

Sie benötigen Durchhaltevermögen und müssen bereit sein, sich ihrer finanziellen Situation zu stellen und aktiv mitzuarbeiten.

Ihr Kontakt zu uns

Beatrix Salz

Beatrix Salz

Schuldnerberatung

Wilhelmstraße 52
53879 Euskirchen
Martina Deutschbein

Martina Deutschbein

Insolvenzberatung

Wilhelmstraße 52
53879 Euskirchen