Sie haben Schulden?
Nach Abzug der festen Kosten bleibt nicht mehr genügend Geld für den Lebensunterhalt? Sie wissen nicht mehr, wie Sie die nächste Miete/Stromrechnung bezahlen sollen? Sie werden von Gläubigern gemahnt, können aber nicht bezahlen? Sie haben Angst vor dem Gerichtsvollzieher oder vor Lohn- und Kontopfändungen? Sie schieben Ihre Schuldenlast schon seit Jahren vor sich her?
Sie sind bereit:
Sprechen Sie uns an. Schuldnerberatung ist kostenlos.
Sie sind überschuldet und längerfristig nicht in der Lage ihre Schulden z. B. duch Ratenzahlungen abzutragen?
Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet überschuldeten Menschen unter bestimmten Voraussetzungen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die sogenannte Restschuldbefreiung, die Schuldner in der Regel nach 3-Jahren erlangen können.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren kommt in Betracht für
Die Beratung durch den Caritasverband ist kostenlos und vertraulich. Für das Verbraucherinsolvenzverfahren fallen bei Gericht jedoch Verfahrenskosten und Gebühren an.
Diese müssen durch den Schuldner selbst aufgebracht werden. Wenn dies nicht möglich ist, kann beim zuständigen Insolvenzgericht ein Antrag auf Kostenstundung gestellt werden.