Sie haben Schulden?
Nach Abzug der festen Kosten bleibt nicht mehr genügend Geld für den Lebensunterhalt? Sie wissen nicht mehr, wie Sie die nächste Miete/Stromrechnung bezahlen sollen? Sie werden von Gläubigern gemahnt, können aber nicht bezahlen? Sie haben Angst vor dem Gerichtsvollzieher oder vor Lohn- und Kontopfändungen? Sie schieben Ihre Schuldenlast schon seit Jahren vor sich her?
Wir helfen Ihnen
Was kann Schuldnerberatung nicht für Sie tun?
Schuldnerberatung ist kostenlos.
Bringen Sie zu Ihrem Erstgespräch folgende Unterlagen mit:
Personalbogen
Haushaltsplan
Gläubigerliste
Datenschutzerklärung
Bitte bringen Sie zum Gespräch einen aktuellen Einkommensnachweis z.B. Gehaltsabrechnung, Bescheid Jobcenter, Rentenbescheid mit.
Die Beratungsgespräche finden in deutscher Sprache statt. Bei Bedarf bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit.
Einen Termin erhalten Sie in unseren Telefonsprechzeiten
Beatrix Salz:
Montag bis Mittwoch: 11:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag: 16:00 Uhr - 17:00 Uhr
P-Konten Beratung
Beratungen zum Thema Pfändungsschutz finden
montags zwischen 09:00 Uhr - 12:00 Uhr statt.
Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Telefonsprechzeiten!
Einen Termin erhalten Sie in meinen Telefonsprechzeiten
Martina Deutschbein:
Montag bis Mittwoch und Freitag: 11:30 Uhr - 12:30 Uhr
P-Konten Beratung
Beratungen zum Thema Pfändungsschutz finden
montags zwischen 09:00 Uhr - 12:00 Uhr statt.
Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Telefonsprechzeiten!
Sie sind überschuldet und längerfristig nicht in der Lage ihre Schulden z. B. duch Ratenzahlungen abzutragen?
Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet überschuldeten Menschen unter bestimmten Voraussetzungen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die sogenannte Restschuldbefreiung, die Schuldner in der Regel nach 3-Jahren erlangen können.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren kommt in Betracht für
Die Beratung durch den Caritasverband ist kostenlos und vertraulich. Für das Verbraucherinsolvenzverfahren fallen bei Gericht jedoch Verfahrenskosten und Gebühren an.
Diese müssen durch den Schuldner selbst aufgebracht werden. Wenn dies nicht möglich ist, kann beim zuständigen Insolvenzgericht ein Antrag auf Kostenstundung gestellt werden.