Schuldnerberatung

Schuldnerberatung

Sie haben Schulden?

Nach Abzug der festen Kosten bleibt nicht mehr genügend Geld für den Lebensunterhalt? Sie wissen nicht mehr, wie Sie die nächste Miete/Stromrechnung bezahlen sollen? Sie werden von Gläubigern gemahnt, können aber nicht bezahlen? Sie haben Angst vor dem Gerichtsvollzieher oder vor Lohn- und Kontopfändungen? Sie schieben Ihre Schuldenlast schon seit Jahren vor sich her?

Wir helfen Ihnen

  • einen Überblick über Ihre Schulden zu bekommen
  • Lösungen zu finden, wie Sie wieder schuldenfrei werden
  • bei der Kontaktaufnahme zu Gläubigern, Rechtsanwälten, Inkassobüros
  • in Zukunft besser mit Ihrem Geld zu haushalten, z.B. mit einem Haushaltsplan

Was kann Schuldnerberatung nicht für Sie tun?

  • Wir verleihen und verschenken kein Geld.
  • Wir vermitteln keine Kredite.
  • Wir beraten Sie nicht zu Hause.
  • Wir begleiten Sie nicht zu Gläubigern, Banken und Ämtern, 
  • Wir übernehmen nicht die ganze Arbeit für Sie. 
  • Wir setzen auf ihre Mithilfe.
  • Wir beraten keine Unternehmen.

Schuldnerberatung ist kostenlos. 

Bringen Sie zu Ihrem Erstgespräch folgende Unterlagen mit: 

Personalbogen

Haushaltsplan

Gläubigerliste

Datenschutzerklärung

Bitte bringen Sie zum Gespräch einen aktuellen Einkommensnachweis z.B.  Gehaltsabrechnung, Bescheid Jobcenter, Rentenbescheid mit.

Die Beratungsgespräche finden in deutscher Sprache statt. Bei Bedarf bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit.

Ihr Kontakt zu uns

Beatrix Salz (c) Caritasverband Euskirchen Martina Schneider

Beatrix Salz

Schuldner- und Isolvenzberatung

Wilhelmstraße 52
53879 Euskirchen
Martina Deutschbein

Martina Deutschbein

Schuldner- und Insolvenzberatung

Wilhelmstraße 52
53879 Euskirchen

Einen Termin erhalten Sie in unseren Telefonsprechzeiten

Beatrix Salz:

Montag bis Mittwoch: 11:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag: 16:00 Uhr - 17:00 Uhr

P-Konten Beratung
Beratungen zum Thema Pfändungsschutz finden
montags zwischen  09:00 Uhr - 12:00 Uhr statt.

Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Telefonsprechzeiten!

Einen Termin erhalten Sie in meinen Telefonsprechzeiten

Martina Deutschbein:

Montag bis Mittwoch und Freitag: 11:30 Uhr - 12:30 Uhr


P-Konten Beratung
Beratungen zum Thema Pfändungsschutz finden
montags zwischen  09:00 Uhr - 12:00 Uhr statt.

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Schulden und kein Ausweg ?

Sie sind überschuldet und längerfristig nicht in der Lage ihre Schulden z. B. duch Ratenzahlungen abzutragen?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet überschuldeten  Menschen unter bestimmten Voraussetzungen  die Chance auf einen wirtschaftlichen  Neuanfang. Ziel des Insolvenzverfahrens  ist die sogenannte Restschuldbefreiung, die Schuldner in der Regel nach 3-Jahren erlangen können.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren  kommt in Betracht für

  • Menschen, die keiner selbständigen Tätigkeit nachgehen und zahlungsunfähig oder von Zahlungsunfähigkeit  bedroht sind.
  • Ehemals Selbständige, bei denen weniger als 20 Gläubiger vorhanden sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Die Beratung durch den Caritasverband ist kostenlos und vertraulich. Für das Verbraucherinsolvenzverfahren fallen bei Gericht jedoch Verfahrenskosten und Gebühren an.

Diese müssen durch den Schuldner selbst aufgebracht werden. Wenn dies nicht möglich ist, kann beim zuständigen Insolvenzgericht ein Antrag auf Kostenstundung gestellt werden.

  • Information über das Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Prüfung der individuellen Voraussetzungen für das Insolvenzverfahren
  • Durchführung des außergerichtlichen Einigungsverfahrens gemäß § 305 lnsO und Ausstellung der für die Beantragung des Insolvenzverfahrens notwendigen Bescheinigung über das Scheitern des Einigungsversuchs
  • Hilfestellung bei der Antragstellung zur Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
  • Begleitung im gerichtlichen Verfahren und während der Wohlverhaltensphase

Der Weg in die Restschuldbefreiung ist nicht ohne Stolpersteine.

Sie benötigen Durchhaltevermögen und müssen bereit sein, sich ihrer finanziellen Situation zu stellen und aktiv mitzuarbeiten.