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"Das Betreuungsrecht" - Vortrag bei der vhs Langenfeld
27. März 2023; Martina Matuschik (martina.matuschik@skf-langenfeld.de)
Als anerkannter Betreuungsverein begleitet der SkF Langenfeld jährlich rund 200 Menschen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) allein regeln können. Darüber hinaus bieten wir Interessierten Beratung zum Thema Vorsorge, Patientenverfügung oder Betreuungsrecht - beispielsweise im Rahmen von Vorträgen in Zusammenarbeit mit der vhs Langenfeld. Im März 2023 findet noch ein Vortrag statt:
Mittwoch, 29.03.2023, 17:00 – 18:30 Uhr
Vortrag „Das Betreuungsrecht“ – Einführung für ehrenamtliche Betreuer und Interessierte
Ort: vhs Langenfeld, Kulturzentrum, 211
Kostenfrei; Anmeldung über die vhs Langenfeld - Link zur Veranstaltung auf der Seite der vhs
Langenfeld:
https://www.vhs-langenfeld.de/erweiterte-kurssuche/kurs/Das-Betreuungsrecht/231-1502?Contrast=1#inhalt
Wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen oder geistigen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenständig erledigen kann, bestellt das Amtsgericht für diese Person einen Betreuer/ eine Betreuerin. Das können Angehörige, Nachbarn, Freund oder auch Fremde sein. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die Grundlagen des Betreuungsrechts vorgestellt.
Betreuungsvereine sind Kompetenzzentren zum Thema Rechtliche Betreuung und Vorsorge. Sie
informieren und beraten zu Vorsorgemöglichkeiten, schulen ehrenamtliche und angehörige rechtliche
Betreuerinnen und Betreuer und übernehmen Rechtliche Betreuungen durch ihre beruflichen
Mitarbeitenden.